Beendete Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs

Veröffentlicht im Amtsblatt am 31. Mai 2023

Ziel  ist es, ein neues, durchgrüntes Wohnquartier mit rund 370 Wohneinheiten zu schaffen.

 

 

Amtsblatt 20, 31. Mai 2023
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Informationen zum Verfahren

© Stadt Köln

Erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 59569/05 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet nördlich des Pletschbaches mit Ausnahme einer Teilfläche im südwestlichen Bereich des Plangebiets nördlich des Mörterwegs (Teilfläche des Flurstücks 181, Flur 43, Gemarkung Worringen), östlich der Berrischstraße, südlich und östlich des Ortsfriedhofes an der Baptiststraße, südlich der Baptiststraße und westlich der Bahnstrecke Köln-Neuss mit Ausnahme der Grundstücke Berrischstraße 177 sowie 147 bis 169a in Köln-Roggendorf/Thenhoven. 
Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven 

© Stadt Köln

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen, durchgrünten Wohnquartiers mit rund 370 Wohneinheiten zu schaffen. Es soll ein neues Quartier mit Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäusern in Form von Geschosswohnungsbau errichtet werden. Etwa 45 Prozent der gesamten Geschossfläche Wohnen sollen öffentlich gefördert errichtet werden, dies entspricht circa 70 Prozent der Geschossfläche des Mietwohnungsbaus. Zur Ergänzung der Wohnnutzung soll das Quartier mit einer viergruppigen Kindertageseinrichtung, einer betreuten Wohngruppe, einem öffentlichen Spielplatz sowie Grünflächen ausgestattet werden. 

Die Änderungen betreffen insbesondere, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, die zeichnerischen Festsetzungen für die erforderliche Leitungsführung zur Versorgung der Reihenhäuser aus den beiden Technikzentralen. Hierzu werden die in den öffentlichen Straßenräumen zugunsten der privaten Ver- und Entsorgungsträger festgesetzten Leitungsquerungen von sechs auf zwei Querungen reduziert. Des Weiteren kommt es zur zusätzlichen Festsetzung einer nicht überbaubaren Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zur Erschließung der östlichen Anrainergrundstücke an der Planstraße 1 im Westen des Plangebietes. Darüber hinaus wurde ein festgesetzter Standort einer Trafostation von der Planstraße 2 in das WA 1.4 verlegt. Die geänderten Teile werden in den ausgelegten Unterlagen kenntlich gemacht.  

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs haben wir vom 9. bis 26. Juni 2023 mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt. Sämtliche Stellungnahmen werden von uns vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

 

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