Aufhebung von einem Fluchtlinienplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juni 2015

Geltungsbereich
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Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2015 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Aufhebung eines Fluchtlinienplans Nummer 1215, der einen großen Bereich um die ehemalige Baumwollbleicherei in Köln-Holweide betrifft und insbesondere das Gebiet östlich der Ferdinand-Stücker-Straße, beiderseits der Schweinheimer Straße beziehungsweise der Iddelsfelder Straße, im Osten einen großen Teil des Krankenhauses Holweide, Teile der Florentine-Eichler-Straße und Teile des Coloniageländes in Köln-Holweide abdeckt

Arbeitstitel: Schweinheimer Straße/Kochwiesenstraße in Köln-Holweide

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