Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 8. März 2023

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer neuen Wohnbebauung mit bis zu 360 Wohneinheiten in Form von Geschosswohnungsbauten zu schaffen.

Amtsblatt 9, 8. März 2023
PDF, 2442 kb
Begründung
PDF, 924 kb
Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf, Blatt 1
PDF, 3345 kb
Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf, Blatt 2
PDF, 1859 kb
Textliche Festsetzungen
PDF, 175 kb
Vorhaben- und Entwicklungsplanentwurf
PDF, 7140 kb

Umweltrelevante Stellungnahmen

Gutachten

Text der Veröffentlichung im Amtsblatt

Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69396/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südwestlich des Stadtteilzentrums von Rodenkirchen zwischen der Stadtbahnlinie im Westen und der Ringstraße im Osten sowie nördlich der Rotterbergstraße – in Köln-Rodenkirchen.

Arbeitstitel Ringstraße 38-46 in Köln-Rodenkirchen.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer neuen Wohnbebauung mit bis zu 360 Wohneinheiten in Form von Geschosswohnungsbauten zu schaffen. Hierbei sollen 30 % der gesamten Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderter Wohnraum errichtet werden. Zur Ergänzung der Wohnnutzung soll das neue Quartier mit einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung und einem öffentlich zugängigen Spielplatz ausgestattet werden.

Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 i. V. m. § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 69396/02 mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 16. März 2023 bis 19. April 2023 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.

Für die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen ist die vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-27141 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de erforderlich. Zusätzlich werden die öffentlich auszulegenden Unterlagen unter folgendem Link in das Internet eingestellt: http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Auslegungsfrist insbesondere schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450, per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de oder über die Website www.beteiligung-bauleitplanung.koeln abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Köln, den 27. Februar 2023

Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung

gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter

Öffentliche Auslegung und Stellungnahme

Vom 16. März bis 19. April 2023 können Sie

  • Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und
  • Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Das Offenlageverfahren führen wir mit individueller Terminvereinbarung sowie online durch. 

Die Pläne, einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung stellen wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung. Auch finden Sie hier ein Formular, mit dem Sie Ihre Stellungnahme digital abgeben können.

Mehr zur persönlichen Einsichtnahme vor Ort und zur Terminvereinbarung

Weitere Informationen

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Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon 0221 / 221-27141

  • Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
    Dienstag, 8 bis 18 Uhr
    Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

 

E-Mail an das Stadtplanungsamt
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