Beendete Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 8. März 2023

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer neuen Wohnbebauung mit bis zu 360 Wohneinheiten in Form von Geschosswohnungsbauten zu schaffen.

Amtsblatt 9, 8. März 2023
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Informationen zum Verfahren

Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69396/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südwestlich des Stadtteilzentrums von Rodenkirchen zwischen der Stadtbahnlinie im Westen und der Ringstraße im Osten sowie nördlich der Rotterbergstraße – in Köln-Rodenkirchen.

Arbeitstitel Ringstraße 38-46 in Köln-Rodenkirchen.

 

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer neuen Wohnbebauung mit bis zu 360 Wohneinheiten in Form von Geschosswohnungsbauten zu schaffen. Hierbei sollen 30 % der gesamten Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderter Wohnraum errichtet werden. Zur Ergänzung der Wohnnutzung soll das neue Quartier mit einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung und einem öffentlich zugängigen Spielplatz ausgestattet werden.

Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 i. V. m. § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 69396/02 mit Begründung erfolgte in der Zeit vom 16. März 2023 bis 19. April 2023 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.

Das Offenlageverfahren haben wir mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt.

Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet.

Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.  

 

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