Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 3. Dezember 2014

Ziel der Planung ist es, Einzelhandel auszuschließen.

Geltungsbereich
PDF, 150 kb
Beschlussvolage und Erläuterung

Beschluss

Der Oberbürgermeister und ein (Rats-)Mitglied des Stadtentwicklungsausschusses haben am 19. November 2014 gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Dringlichkeitsentscheidung getroffen:

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss 
    beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet des unbeplanten Innenbereiches beidseitig der Rhöndorfer Straße zwischen Weißhausstraße beziehungsweise Pohligstraße im Norden der Bahnstrecke Eifeltor - Köln-Hauptbahnhof im Osten, dem Gottesweg und den nördlichen Grenzen der Grundstücke Gottesweg 92 bis 100 im Süden und den östlichen Grenzen der Grundstücke Weißhausstraße 7, Düstemichstraße 1 und 3 sowie Linzer Straße 21 bis 55, im Westen in Köln-Sülz —
    Arbeitstitel: Rhöndorfer Straße in Köln-Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, Einzelhandel auszuschließen;
  2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt.

Auskunft

Stadtplanungsamt

Telefon 0221 / 221-22803

Adresse und Öffnungszeiten

Informationen zum Amtsblatt

Das Amtsblatt der Stadt

Per Mail oder Post kommt das Amtsblatt zu Ihnen.