Aufstellung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 3. Dezember 2014
Ziel der Planung ist es, Einzelhandel auszuschließen.
Beschluss
Der Oberbürgermeister und ein (Rats-)Mitglied des Stadtentwicklungsausschusses haben am 19. November 2014 gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Dringlichkeitsentscheidung getroffen:
- Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet des unbeplanten Innenbereiches beidseitig der Rhöndorfer Straße zwischen Weißhausstraße beziehungsweise Pohligstraße im Norden der Bahnstrecke Eifeltor - Köln-Hauptbahnhof im Osten, dem Gottesweg und den nördlichen Grenzen der Grundstücke Gottesweg 92 bis 100 im Süden und den östlichen Grenzen der Grundstücke Weißhausstraße 7, Düstemichstraße 1 und 3 sowie Linzer Straße 21 bis 55, im Westen in Köln-Sülz —
Arbeitstitel: Rhöndorfer Straße in Köln-Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, Einzelhandel auszuschließen; - verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt.
Auskunft
Stadtplanungsamt
Telefon 0221 / 221-22803
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