Öffentliche Auslegung eines Entwurfs der Änderungen (Teilaufhebungen) von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 8. November 2023
Ziel ist es, durch die Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten zwei Neubauten des Kölnischen Stadtmuseums, des Studien- und Verwaltungsgebäudes des Römisch-Germanischen Museums sowie des Kurienhauses der Hohen Domkirche zu Köln – "Neubauten Historische Mitte" – zu schaffen.
Unterlagen zum Wettbewerbsverfahren im Plangebiet
Umweltrelevante Stellungnahmen
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt, 8. November 2023
Rechtsgrundlage
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.
Wir weisen darauf hin, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das ca. 0,6 ha große Gebiet der Bebauungsplanänderungen (Teilaufhebungen) liegt im Stadtbezirk Innenstadt, Stadtteil Altstadt/Nord. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch das Römisch-Germanische Museum,
- im Osten durch den Kurt-Hackenberg-Platz,
- im Süden durch die Straße Am Hof und
- im Westen durch den Roncalliplatz.
Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Anlass der Planung ist der Umstand, dass sich die städtebaulichen Vorstellungen im Gebiet der Bebauungsplanänderungen (Teilaufhebungen) verändert haben. Insofern ist auf diesen Flächen die von der Stadt Köln und der Hohen Domkirche in Köln geplante Errichtung der sogenannten "Neubauten Historische Mitte" vorgesehen. Da die planersetzende Vorschrift des § 34 BauGB zur Steuerung dieser städtebaulichen Entwicklung im entsprechenden Gebiets ausreicht, ist mit dem vorliegenden Verfahren beabsichtigt, im Änderungsbereich der Bebauungspläne die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bewertung nach § 34 BauGB zu schaffen. Auf dieser Grundlage kann dann das aus zwei Bauköpern bestehende Gebäudeensemble errichtet werden, in das nach den Planungen das Kölnische Stadtmuseum, das Studien- und Verwaltungsgebäude des Römisch-Germanischen Museums sowie das Kurienhaus der Hohen Domkirche zu Köln einziehen sollen. Durch die baulich-räumliche und inhaltliche Synergien der drei genannten Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen soll ein weit über Köln hinausstrahlendes Alleinstellungsmerkmal geschaffen werden.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf der Änderungen (Teilaufhebungen) der Bebauungspläne Nr. 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 20. November 2023 bis 21. Dezember 2023 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht. Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-22850 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Entwurf der Änderungen (Teilaufhebungen) können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Köln, den 6. November 2023
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Öffentliche Auslegung und Stellungnahme
Vom 20. November bis 21. Dezember 2023 können Sie
- Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und
- Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Die Einsichtnahme führen wir mit individueller Terminvereinbarung oder online durch.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stehen Ihnen auf dieser Seite online zur Verfügung. Ebenso finden Sie hier ein Formular, mit dem Sie Ihre Stellungnahme online abgeben können.
Wenn Sie die ausgelegten Unterlagen vor Ort einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
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