Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens

Veröffentlicht im Amtsblatt am 4. September 2019

Ziel ist es, ein Wohngebäude mit untergeordneter Einzelhandels- und Gewerbenutzung festzusetzen.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2019 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:  

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Flurstücke 739, 180/4, 740 sowie Teilen von Flurstück 1325 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf - Arbeitstitel: Piusstraße/Ecke Geleniusstraße in Köln-Lindenthal - einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohngebäude mit untergeordneter Einzelhandels- und Gewerbenutzung festzusetzen.  

Hinweis: Gemäß § 13 a Absatz 3 Nummer 1 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt wird.

Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen wurden in der Zeit vom 12. bis 25. September 2019 beim Stadtplanungsamt zur Einsichtnahme bereitgestellt. In dieser Zeit konnten Äußerungen zur Planung abgegeben werden.

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