Aufstellung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. Dezember 2015
Ziel der Planung ist es, die Fortführung des "Inneren Grüngürtels" bis zum Rhein sowie Bauflächen für Wohnen, Büro/Dienstleistungen und Infrastruktureinrichtungen festzusetzen.
Beschluss
Die Oberbürgermeisterin und die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses haben am 24. November 2015 gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Dringlichkeitsentscheidung getroffen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für folgendes Gebiet aufzustellen: zwischen Eifelwall, Gleistraße, Gustav-Heinemann-Ufer, Weg südlich des Grundstückes Gustav-Heinemann-Ufer 56, Fritz-Reuter-Straße, Schönhauser Straße, Koblenzer Straße, südliche Grenze der Grünfläche, Bonner Straße, Marktstraße, Vorgebirgspark, Vorgebirgsstraße, Am Vorgebirgstor, hintere Grundstücksgrenze der Bebauung Hönninger Weg, Gleistraße, Hans-Carl-Nipperdey-Straße und Eckgrundstück Hans-Carl-Nipperdey-Straße/Rudolf-Amelunxen-Straße in Köln-Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz. Ziel ist die Fortführung des "Inneren Grüngürtels" bis zum Rhein sowie Bauflächen für Wohnen, Büro/Dienstleistungen und Infrastruktureinrichtungen festzusetzen.
Arbeitstitel: Parkstadt Süd in Köln-Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz