Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 3. Mai 2023

Ziel ist es, in einem zweiten Bauabschnitt weitere Wohneinheiten inklusive Studentenappartements zu schaffen. 

Amtsblatt 16, 3. Mai 2023
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Begründung
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Textliche Festsetzungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Blatt 1
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Vorhaben- und Erschliessungsplan, Blatt 2
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Gutachten

Text der Veröffentlichung im Amtsblatt, 3. Mai 2023

© Stadt Köln

Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 73456/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet allseitig von der Ostmerheimer Straße umschlossen, in Köln-Merheim 

Arbeitstitel: Ostmerheimer Straße 214 in Köln- Merheim.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer ergänzenden Wohnbebauung mit bis zu 126 Wohneinheiten, davon 80 Wohnungen für Studierende in Form von Gemeinschaftswohnungen und 2-Raum-Appartementes als Geschosswohnungsbau zu schaffen. Hierbei sollen 30 % der gesamten Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderter Wohnraum errichtet werden. Die Planung ergänzt die im Plangebiet bereits realisierte Wohnnutzung für das Personal des angrenzenden Klinikum Merheim und sichert die sechsgruppige Kindertageseinrichtung.  

Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 i.V.m. § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen.   Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 73456/02 mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 11. Mai 2023 bis 16. Juni 2023 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.  

Für die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen ist die vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-22853 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de erforderlich. Zusätzlich werden die öffentlich auszulegenden Unterlagen unter folgendem Link in das Internet eingestellt: http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Auslegungsfrist insbesondere schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450, per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de oder über die Website www.beteiligung-bauleitplanung.koeln abgegeben werden.  

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.  

Köln, den 27. April 2023                                                                  

Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter

Öffentliche Auslegung und Stellungnahme

Vom 11. Mai bis 16. Juni 2023 können Sie                     

  • Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und 
  • Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Das Offenlageverfahren führen wir mit individueller Terminvereinbarung oder online durch. 

Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen auf dieser Seite online zur Verfügung. Auch finden Sie hier ein Formular, mit dem Sie Ihre Stellungnahme online abgeben können. 

 

Wenn Sie die ausgelegten Unterlagen einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.  Hier erfahren Sie mehr zur persönlichen Einsichtnahme vor Ort und zur Terminvereinbarung:

Dauer und Ort der Auslegung

Auskunft zum Planungskonzept und Informationen zum Amtsblatt

Informationen zum Aushangplakat:

Anlass und Ziel der Planung

Die Vorhabenträgerin WohnWert Merheim GmbH & Co. KG hat am 25. Januar 2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, auf ihren Grundstücken entlang der Ostmerheimer Straße eine Wohnbebauung sowie eine sechs-gruppige Kindertagesstätte zu realisieren, beziehungsweise planungsrechtlich zu sichern, beantragt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 9. September 2021 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Ostmerheimer Straße 214 in Köln-Merheim" und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Da der rechtskräftige Bebauungsplan 7345 0/03-1 (Blatt 1) für das nahezu gesamte Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Krankenanstalt Köln – Merheim" festsetzt, ist die Änderung beziehungsweise Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen. Es ist davon auszugehen, dass auf der Plangebietsfläche insgesamt circa 245 Wohneinheiten entstehen werden.  

Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet liegt im Kölner Stadtteil Merheim im Osten von Köln. Es umfasst Grundstücke (Flurstücke Nummer 5770, 5799 und 5800), die als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen sind und der Krankenanstalt Köln – Merheim zu zuordnen sind. Das Gebiet wird nahezu allseitig von der Ostmerheimer Straße eingefasst und hat eine Größe von circa 0,74 Hektar (ha). Auf dem nordwestlichen Teilbereich (Flurstück Nummer 5770) besteht eine neungeschossige Wohnbebauung. Diese wird momentan als Personalwohnhaus für die Krankenanstalt Merheim genutzt. Die bereits realisierte sechs-gruppige Kindertagesstätte befindet sich auf dem südlichen Grundstück (Flurstück Nummer 5799) des Plangebietes. Im östlichen Bereich (Flurstück Nummer 5800) ist als Ersatz für das neungeschossige Bestandsgebäude ein neues Personalwohnhaus mit insgesamt 107 Wohneinheiten entstanden. Nördlich und westlich des bestehenden Personalwohnhauses ist das Gebiet durch eine kleinteilige Vegetationsstruktur sowie durch vereinzelte Bestandsbäume entlang der Ostmerheimer Straße geprägt. In der direkten Umgebung im Norden liegt ein großflächiger Einzelhandel. Im Nordosten grenzt entlang des Arnikaweges vorwiegend Wohnnutzung an das Gebiet. Die westliche und südwestliche Umgebung des Plangebietes wird ebenfalls durch Wohnbebauung geprägt. Im Osten liegen die Einrichtungen der Krankenanstalt Köln – Merheim.  

Städtebauliches Planungskonzept

Das Büro Kaspar Kraemer Architekten aus Köln hat im Auftrag der Vorhabenträgerin und in Abstimmung mit der Politik sowie der Verwaltung für das Plangebiet ein städtebauliches Konzept entwickelt, welches die städtebauliche Entwicklung für den Gesamtgrundstücksbereich an der Ostmerheimer Straße aufzeigt und in einer integrierten Planung über insgesamt drei Bauabschnitte zusammenführt. Ziel der Planung ist die Realisierung beziehungsweise die Sicherung (Ausweisung) der zukünftig vorwiegend als Wohnnutzung genutzten Flächen sowie der bereits realisierten sechs-gruppigen Kindertagesstätte. Der erste Bauabschnitt umfasste das südliche Flurstück Nummer 5799. Hier wurde eine zweigeschossige Kindertagesstätte inklusive der erforderlichen Spiel- und Freiräume (circa 520 m²), welche nach Westen hin orientiert sind, realisiert. Im Rahmen des zweiten Bauabschnittes ist auf dem Flurstück Nummer 5800 ein Ersatzneubau für die auf dem Flurstück Nummer 5770 bestehenden Personalwohnungen geschaffen worden. Die Gebäudestruktur des zweiten Bauabschnittes weist bis zu fünf Vollgeschosse plus Staffelgeschoss auf und ist straßenbegleitend von Osten nach Norden errichtet worden. Nach Niederlegung des Bestandsgebäudes soll auf dem Flurstück Nummer 5770 eine direkt angrenzende städtebauliche Fortführung der bereits realisierten Strukturen aus dem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Die städtebauliche Kubatur (fünf Vollgeschosse zuzüglich Staffelgeschoss) wird aufgenommen und nach Norden hin straßenbegleitend weitergeführt. Am nördlichsten Punkt, in der Nähe zur Olpener Straße, soll durch die Realisierung einer sieben geschossigen Bebauung zuzüglich Staffelgeschoss eine qualitätsvolle Eingangssituation beziehungsweise Adressbildung geschaffen werden. Die entwickelte Hofsituation, im westlichen Bereich des Plangebietes, wird als Grün- und Kleinkinderspielbereich vorgesehen. Ein Bereich von circa 1.054 Quadratmeter wird dabei als Kleinkinderspielfläche entwickelt werden.  

Umweltbelange

Die durch die Planung betroffenen Umweltbelange, wie zum Beispiel Tiere, Pflanzen, Boden, Lärm, Verkehr, Klima, Kulturgüter, werden im Rahmen der weiteren Planung untersucht und bewertet. Sie werden in der Abwägung berücksichtigt. Eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch mit Umweltbericht ist nach § 13 a Baugesetzbuch nicht erforderlich.  

Aushangplakat
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Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung

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Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon 0221 / 221-22853

  • Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag, 8 bis 18 Uhr
  • Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr  

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