Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 18. April 2018
Ziel ist es, Wohnbebauung und ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertageseinrichtung, Spielflächen) festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. März 2018 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Olpener Straße Haus Nummer 250-252, Blockinnenbereich zwischen Schleuterstraße im Osten und Adalbertstraße im Westen (Gemarkung Vingst, Flur 30 Flurstücke 374, 1751, 1750) in Köln-Höhenberg - Arbeitstitel: Olpener Straße 250 bis 252 in Köln-Höhenberg - einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung und ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertageseinrichtung, Spielflächen) festzusetzen.