Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 18. September 2024
Ziel der Planung ist es, Wohnbebauung und ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertageseinrichtung, Spielflächen) festzusetzen.
Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 26. September bis 31. Oktober 2024 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Wenn Sie die Unterlagen im Stadtplanungsamt einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online hier zur Verfügung:
Umweltbezogene Informationen
Umweltrelevante Stellungnahmen
Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie gerne über unser Online-Formular abgeben:
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 72453/02, Arbeitstitel Olpener Straße 248-252 in Köln-Höhenberg wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das ca. 1,3 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Kalk, Stadtteil Höhenberg.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Olpener Straße,
- im Osten durch die Hinterlandbebauung an der Schleuter Straße
- im Süden durch eine Kleingartenanlage an der Lustheider Straße und
- im Westen durch das im Hinterland unbebaute bewaldete Grundstück der Olpener Straße 246.
Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, eine drei- bis fünfgeschossige (inklusive Staffelgeschosse) Mehrfamilienhausbebauung mit 8 Häusern (circa 120 Wohneinheiten), davon 30% als öffentlich geförderter Wohnungsbau, sowie eine viergruppige Kindertagesstätte zu entwickeln. Das Gebäude entlang der Olpener Straße sowie das südlich gelegene Punkthaus werden durch eine eingeschossige Bebauung miteinander verbunden. In dem Verbindungsbauwerk sowie im Erdgeschoss des Vorderhauses und des Punkthauses befindet sich die geplante viergruppige Kindertagesstätte. Das Plangebiet liegt im Versorgungsgebiet des Stadtteilzentrums Höhenberg, Olpener Straße, im Grenzbereich zu den Stadtteilzentren Vingst, Ostheimer Straße und Ostheim, Rösrather Straße/Frankfurter Straße. Die Versorgung des Plangebietes ist damit ausreichend gesichert
Hinweis:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.72453/02 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 26. September 2024 bis 31. Oktober 2024 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-33120 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-33120, oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Köln, den 10. September 2024
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33120
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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