Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 18. September 2024

Ziel der Planung ist es, Wohnbebauung und ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertageseinrichtung, Spielflächen) festzusetzen.

Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme

Vom 26. September bis 31. Oktober 2024 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Einsichtnahme

Wenn Sie die Unterlagen im Stadtplanungsamt einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online hier zur Verfügung:

Begründung
PDF, 645 kb
Textliche Festsetzungen
PDF, 192 kb
Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 2
PDF, 3880 kb
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Blatt 1
PDF, 757 kb

Umweltbezogene Informationen

Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I
PDF, 4008 kb
Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II
PDF, 5291 kb
Außenanlageplan
PDF, 15471 kb
Baugrund- und Gründungsbeurteilung
PDF, 3333 kb
Biotoptypen
PDF, 15394 kb
Entwässerung Anlage 01 Überflutungsnachweis
PDF, 11759 kb
Entwässerung Anlage 02 Dachflächenübersicht
PDF, 17469 kb
Entwässerung Anlage 03 Berechnung Niederschlagsmengen
PDF, 20 kb
Entwässerung Anlage 04 Grundleitungsplan
PDF, 1165 kb
Entwässerung Bericht
PDF, 258 kb
Schalltechnische Untersuchung
PDF, 5587 kb
Testattabellen Olpener Straße
PDF, 878 kb
Umwelttechnische Bodenuntersuchungen
PDF, 2516 kb
Verkehrsuntersuchung
PDF, 4860 kb

Umweltrelevante Stellungnahmen

Bezirksregierung Köln
PDF, 206 kb
Flughafen Köln Bonn
PDF, 267 kb
Handwerkskammer
PDF, 245 kb
Industrie-und Handelskammer
PDF, 34 kb

Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Stellungnahme 

Ihre Stellungnahme können Sie gerne über unser Online-Formular abgeben:

Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf Auslegung Bauleitplan 

Text der Veröffentlichung im Amtsblatt

© Stadt Köln

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 72453/02, Arbeitstitel Olpener Straße 248-252 in Köln-Höhenberg wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht. 

Rechtsgrundlage 

§ 3 Absatz 2, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich  

Das ca. 1,3 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Kalk, Stadtteil Höhenberg.  

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Olpener Straße, 
  • im Osten durch die Hinterlandbebauung an der Schleuter Straße 
  • im Süden durch eine Kleingartenanlage an der Lustheider Straße und 
  • im Westen durch das im Hinterland unbebaute bewaldete Grundstück der Olpener Straße 246.

Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.

Anlass und Ziele der Planung    

Ziel der Planung ist es, eine drei- bis fünfgeschossige (inklusive Staffelgeschosse) Mehrfamilienhausbebauung mit 8 Häusern (circa 120 Wohneinheiten), davon 30% als öffentlich geförderter Wohnungsbau, sowie eine viergruppige Kindertagesstätte zu entwickeln. Das Gebäude entlang der Olpener Straße sowie das südlich gelegene Punkthaus werden durch eine eingeschossige Bebauung miteinander verbunden. In dem Verbindungsbauwerk sowie im Erdgeschoss des Vorderhauses und des Punkthauses befindet sich die geplante viergruppige Kindertagesstätte. Das Plangebiet liegt im Versorgungsgebiet des Stadtteilzentrums Höhenberg, Olpener Straße, im Grenzbereich zu den Stadtteilzentren Vingst, Ostheimer Straße und Ostheim, Rösrather Straße/Frankfurter Straße. Die Versorgung des Plangebietes ist damit ausreichend gesichert    

Hinweis:  

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.    

Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme  

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.72453/02 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 26. September 2024 bis 31. Oktober 2024 einschließlich auf der Internetseite   http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln   veröffentlicht.    

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-33120 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.    

Stellungnahmen  

Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-33120, oder zur Niederschrift abgegeben werden.    

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.    

Köln, den 10. September 2024             

Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung

gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33120

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail

Beschlussvorlage