Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 18. April 2018

Ziel ist es, Wohnbebauung und ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertageseinrichtung, Spielflächen) festzusetzen.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. März 2018 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:  

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Olpener Straße Haus Nummer 250-252, Blockinnenbereich zwischen Schleuterstraße im Osten und Adalbertstraße im Westen (Gemarkung Vingst, Flur 30 Flurstücke 374, 1751, 1750) in Köln-Höhenberg - Arbeitstitel: Olpener Straße 250 bis 252 in Köln-Höhenberg - einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung und ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertageseinrichtung, Spielflächen) festzusetzen.

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