Teilaufhebung von einem Bebauungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht im Amtsblatt am 6. November 2019

 

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage und Begründung

Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 26. September 2019 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Teilaufhebung des Bebauungsplans Nummer 73479/08 für das 1,26 Hektar große Gebiet (Flurstücke 2016, 1243, 1244, 1245, Gemarkung Holweide), welches westlich begrenzt wird durch die Ostmerheimer Straße, im Norden durch den Schlagbaumsweg auf Höhe der Colonia-Allee, östlich begrenzt einerseits durch ein Gebäude (Flurstück 1459, Schlagbaumsweg Hausnummer 258) des Fernmeldeamtes (Post) und andererseits weiter südlich durch die Schutzpflanzung (Flurstück 1162) und im Süden durch die öffentliche Grünfläche (Flurstück 528, Gemarkung Holweide).
Arbeitstitel: Oberer Wichheimer Kirchweg in Köln-Holweide

Auskunft

Plankammer, Zimmer 06 E 05

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