Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs

Veröffentlicht im Amtsblatt am 23. September 2020

Ziel ist es, der Neubau eines bis zu sechsgeschossigen Wohngebäudes mit integriertem Getränkemarkt im Erdgeschoss zu errichten.

Amtsblatt 69, 23. September 2020
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Information zum Verfahren

© Stadt Köln

Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63451/03  mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet nördlich der Scheidtweilerstraße, östlich des Wohnbaugrundstücks 76, südlich der Wohnbaugrundstücke Scheidtweilerstraße 70, 68 und 62 sowie westlich des Betriebshofes der KVB betreffend das Flurstück 1817 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf in Köln-Braunsfeld
Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in Köln- Braunsfeld  

Ziel der Planung ist der Neubau eines bis zu sechsgeschossigen Wohngebäudes mit integriertem Getränkemarkt im Erdgeschoss.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 63451/03  mit Begründung erfolgte in der Zeit vom 05. Oktober bis 18. November 2020 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.  

Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat der Stadt Köln.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten.

Anschließend wird Ihnen das Stadtplanungsamt die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.

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