Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 2. November 2016

Ziel der Planung ist es, Wohnbebauung festzusetzen mit der Maßgabe 30 Prozent sozial geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Planung wird das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin (Parkview Cologne GmbH) durchzuführenden städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens.

Beschlussentwurf, Plan und Erläuterungen

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord - Arbeitstitel: Nördlich Colonius in Köln-Neustadt/Nord - einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung festzusetzen mit der Maßgabe 30 Prozent sozial geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Planung wird das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin (Parkview Cologne GmbH) durchzuführenden städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens.

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