Beendete Offenlage der Teilaufhebung eines Bebauungsplanes

Veröffentlicht im Amtsblatt am 19. Juni 2019

Ziel der Teilaufhebung ist es, die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 9 Absatz 2a Baugesetzbuch zu schaffen, der großflächige Einzelhandelsnutzungen für zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente ausschließen soll.

Geltungsbereich
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Information zum Verfahren

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nummer 75409/02 zum Zwecke der Teilaufhebung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch für das Gebiet begrenzt durch den nördlich gelegenen Baumarkt, im Osten durch die Neue Eiler Straße, im Süden circa 26,0 Meter parallel zur Carlebachstraße und im Westen durch die angrenzende Grünfläche (Grundstücke Gemarkung Eil, Flur 16, Flurstücke 879 und 904)

Arbeitstitel: Neue Eiler Straße in Köln-Porz-Eil  

Ziel der Teilaufhebung ist es, die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 9 Absatz 2a Baugesetzbuch zu schaffen, der großflächige Einzelhandelsnutzungen für zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente ausschließen soll.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nummer 73479/08 mit Begründung erfolgte in der Zeit vom 27. Juni bis 26. Juli 2019 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.

Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat der Stadt Köln.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten.

Anschließend wird Ihnen das Stadtplanungsamt die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.

Auskunft

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