Änderung eines Beschlusses über die Einleitung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 25. Oktober 2023

Ziel ist es, eine im Bebauungsplan vorgesehene Fläche, die zwischenzeitlich verkauft wurde, nicht mehr zu bebauen.

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31. August 2023 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn aus dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 1. Oktober 2015 geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterungen, Anlage 1). Die Änderung bezieht sich auf den Ausschluss zweier Flurstücke (insgesamt circa 150 ), die zwischenzeitlich an einen Vorderlieger der Reihenhausbebauung an der Frankfurter Straße verkauft wurden.  

 

Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterungen

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