Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 8. März 2023

Ziel ist es, auf der verfügbaren Fläche eine möglichst hohe Anzahl an Wohnungen zu ermöglichen, die sich dennoch an der Bebauung der Umgebung orientiert.

Frühzeitige Beteiligung vom 22. März bis 6. April 2023

Das frühzeitige Beteiligungsverfahren führen wir mit einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung und mit telefonischer Auskunft durch. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme online abzugeben. Bitte nutzen Sie dazu unser Formular, das wir Ihnen hier zur Verfügung stellen.

Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung am 22. März 2023 um 19 Uhr

Das städtebauliche Planungskonzept stellen wir in einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung in der Aula des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums vor. Weitere Informationen zu Zeit und Ort der Veranstaltung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Stellungnahme

Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis 6. April richten an:

Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Porz
Sabine Stiller
Bezirksrathaus Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln

Zeit und Ort der Informationsveranstaltung

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Unser Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2015 den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes für das Einleitungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn gefasst.

Das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet liegt nördlich der Nachtigallenstraße, westlich des Hallenbades Wahn sowie des Grundstücks Albert-Schweitzer-Straße 1, östlich der Bestandsbebauung an der Frankfurter Straße 298 bis 316 und südlich der Golfplatzanlage in Köln-Porz-Wahn.

Das Bevölkerungswachstum Kölns, mit einer ebenfalls zunehmenden Anzahl an Haushalten, hat zur Folge, dass auch künftig ein erhöhter Bedarf an Wohnraum besteht. In dem infrastrukturell gut erschlossenen Stadtteil Porz-Wahn soll nördlich des Zentrums eine vorhandene landwirtschaftliche Fläche in Bauland überführt werden, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Ziel des Bebauungsplans ist es folglich, auf der verfügbaren Fläche eine möglichst hohe Anzahl an Wohnungen, die sich dennoch an der Bebauung der Umgebung orientiert, zu ermöglichen. Dabei kommen das Kooperative Baulandmodell und die Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln zur Anwendung.

Aufstellungsbeschluss

Weitere Informationen

Auskunft zum Planungskonzept erhalten Sie beim Stadtplanungsamt. Wir sind während unserer Öffnungszeiten telefonisch unter 0221 / 221-22855 erreichbar.

Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten
Informationen zum Amtsblatt