Beendete Offenlage des Entwurfs zur Änderung (Teilaufhebung) eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren 

Veröffentlicht im Amtsblatt am 18. Oktober 2023

Ziel ist es, die Festsetzungen des Bebauungsplans aufzuheben.

Amtsblatt 40, 18. Oktober 2023
PDF, 4957 kb

Informationen zum Verfahren

© Stadt Köln

Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nummer 70489/02 (7048 Sa/02) für das Gebiet, nördlich der Münsterer Straße, östlich der Düsseldorfer Straße, südlich den Nordgrenzen des Flurstücks 1202 (Böcking-Park) und Flurstücks 4339/151 (Düsseldorfer Straße Hausnummer 60) – jeweils Flur 4 der Gemarkung Mülheim sowie westlich der Straße Clevischer Ring.
Arbeitstitel: Münsterer Straße in Köln-Mülheim, Teilaufhebung

Ziel der Änderung (Teilaufhebung) ist es, für den Bebauungsplan 70489/02 (7048 Sa/02), der in den 1990er Jahren durch drei Bebauungspläne überplant worden ist, Rechtssicherheit beziehungsweise Klarheit herzustellen. Eine interne Überprüfung hatte die Funktionslosigkeit und eine drohende Nichtigkeit des Bebauungsplans festgestellt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben kann dann für den bebauten Bereich entlang der Münsterer und Düsseldorfer Straße zukünftig nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden. Die Teilaufhebung ermöglicht zugleich, dass der Parkplatz zwischen den Häusern Münsterer Straße 37 und 49 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 4040/80) im Rahmen der Widmung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) nach seinem tatsächlichen Charakter und Zustand (öffentlich nutzbar und im städtischen Eigentum) bewertet und unterhalten werden kann.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 i. V. m. § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch und dem Umweltbericht gemäß § 2a Baugesetzbuch abgesehen wird.

Im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 BauGB zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 wurde festgestellt, dass es sich bei der Ausstattung des Bereiches der Teilaufhebung nicht um einen besonders sensiblen Naturraum handelt, Schutzgebiete liegen nicht vor. Die geplante Teilaufhebung wird auch nicht zu einer erheblichen Verschlechterung von gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen oder zu erheblichen Eingriffen in den Naturhaushalt führen. Entsprechend ist die Durchführung des Verfahrens der geplanten Bebauungsplan-Aufhebung nach § 13a BauGB zulässig.  

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs haben wir vom 26. Oktober bis 27. November 2023 mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt. Sämtliche Stellungnahmen werden von uns vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

Weitere Informationen

Auskunft zum Planungskonzept erhalten Sie beim Stadtplanungsamt