Beendete erneute Veröffentlichung des Entwurfs einer Flächennutzungsplan-Änderung
Veröffentlicht im Amtsblatt am 19. Juni 2024
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Möglichkeiten für ein sehr durchmischtes Stadtquartier mit Wohnbauflächen (W), gemischten Bauflächen (M), Gemeinbedarfsflächen mit Schulen, Grünflächen sowie im ufernahen Bereich vorwiegend Gewerbegebiete (GE) zu schaffen.
Informationen zur beendeten Veröffentlichung
Vom 27. Juni bis 31. Juli 2024 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.
Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Der circa 60 Hektar große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Mülheim, Stadtteil Mülheim.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt:
- im Norden durch die Gewerbegebiete, den Hafen sowie die Grünfläche "Mülheimer Insel"
- im Osten durch die bestehenden Wohnbauflächen des Stadtteils Mülheim
- im Süden durch die Bahngleise und den Grünzug Charlier und
- im Westen durch die Zoobrücke (B55a).
Anlass und Ziele der Planung sowie der erneuten Veröffentlichung
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Möglichkeiten für ein sehr durchmischtes Stadtquartier mit Wohnbauflächen (W), gemischten Bauflächen (M), Gemeinbedarfsflächen mit Schulen, Grünflächen sowie im ufernahen Bereich vorwiegend Gewerbegebiete (GE) zu schaffen. Zudem wird das Sondergebiet "Hafen" erweitert, eine Fläche für Hauptverkehrszüge sowie mehrere Kindereinrichtungen und Spielplätze dargestellt.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2024 den Feststellungsbeschluss zur 216. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Anschließend wurde ein Mangel im Bekanntmachungstext der erneuten Offenlage (Veröffentlichung) vom 21. April 2021 festgestellt. Um die Rechtssicherheit des Planverfahrens zu gewährleisten, wird die erneute Veröffentlichung daher wiederholt. Die Planungsinhalte sowie Unterlagen dieser erneuten Veröffentlichung sind dabei unverändert gegenüber denen des am 16. Mai 2024 gefassten Feststellungsbeschlusses.
Die erneute Veröffentlichung erfolgte daher nicht aufgrund von Anpassungen der Planungsinhalte, sondern ausschließlich aus formellen Gründen der Rechtssicherheit des Planverfahrens.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
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