Aufhebung von einem Durchführungsplan und Teilaufhebung von einem Durchführungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) - veröffentlicht im Amtsblatt am 9. März 2011. 

Geltungsbereich
PDF, 255 kb

Beschluss des Rates

Im Amtsblatt der Stadt Köln vom 9. März 2011 wurde die Aufhebung des Durchführungsplanes Nummer 6844 Nc 3/03 (68451/03) und die Teilaufhebung des Durchführungsplanes Nummer 6844 Nc 3/02 (68451/02), Arbeitstitel: „Mindener Straße/Rheinlandhaus" in Deutz, mit einer Plangebietsbeschreibung veröffentlicht, die nicht dem Geltungsbereich des aufgehobenen und des teilaufgehobenen Planes entsprach. Aus diesem Grund wird die Aufhebung beziehungsweise Teilaufhebung der betreffenden Durchführungspläne mit Rückwirkung zum 9. März 2011 erneut bekannt gemacht.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2011 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgende Bebauungspläne gefasst:

Aufhebung des Durchführungsplans Nummer 6844 Nc 3/03 (68451/03) für das Gebiet zwischen Karlstraße, Theodor-Babilon-Straße, der westlichen Grenze des Flurstückes 857 (Gemarkung Köln, Flur 35), Deutzer Freiheit und der Mindener Straße sowie die Teilaufhebung des Durchführungsplans Nummer 6844 Nc 3/02 (68451/02) für das identische Gebiet in Deutz.

Auskunft

Plankammer, Zimmer 06.E 05
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

Adresse und Öffnungszeiten

Informationen zum Amtsblatt

Das Amtsblatt der Stadt

Per Mail oder Post kommt das Amtsblatt zu Ihnen.