Teilaufhebung von einem Bebauungsplan

Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. Juni 2017

Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2017 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Teilaufhebung des Bebauungsplans Nummer 6646 Sd 2/04 (67464/04) für das Gebiet zwischen Dagobertstraße, Kunibertskloster auf einer Länge von circa 30 Metern, gerade Linie nach Westen, südliche Grenze Flurstück 564 (Gemarkung Köln, Flur 27) und Unter Kahlenhausen in Köln-Altstadt/Nord

Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord

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