Beendete erneute Veröffentlichung des Entwurfs einer Flächennutzungsplan-Änderung
Veröffentlicht im Amtsblatt am 19. Juni 2024
Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Grundlage für ein modernes Stadtquartier aus Wohnen und das Wohnen mit nicht störendem Gewerbe zu schaffen.
Information zur beendeten Veröffentlichung
Vom 27. Juni bis 31. Juli 2024 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.
Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Der circa 4,6 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Mülheim, Stadtteil Mülheim. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt:
- im Norden durch die Fußgängerbrücke über das Hafenbecken (Katzenbuckel),
- im Osten durch die Deutz-Mülheimer Straße,
- im Süden durch den Auenweg und
- im Westen durch den Rheinboulevard bzw. dem Mülheimer Hafen. Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung sowie der erneuten Veröffentlichung
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für ein modernes Stadtquartier aus Wohnen und das Wohnen nicht störendem Gewerbe schaffen. Die industrielle Nutzung südlich des Mülheimer Hafens ist überwiegend niedergelegt. Daher ist künftig die Darstellung einer gemischten Baufläche sowie entlang des ufernahen Bereiches eines Gewerbegebietes beabsichtigt. Zudem soll das Signet "Kindertageseinrichtung mit unbestimmtem Standort" innerhalb der gemischten Baufläche aufgenommen werden sowie eine Kennzeichnung von "Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet".
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 21. März 2024 den Feststellungsbeschluss zur 208. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Anschließend wurde ein Mangel im Bekanntmachungstext der erneuten Offenlage (Veröffentlichung) vom 21. April 2021 festgestellt. Um die Rechtssicherheit des Planverfahrens zu gewährleisten, wird die erneute Veröffentlichung daher wiederholt. Die Planungsinhalte sowie Unterlagen dieser erneuten Veröffentlichung sind dabei unverändert gegenüber denen des am 21. März 2024 gefassten Feststellungsbeschlusses.
Die erneute Veröffentlichung erfolgte daher nicht aufgrund von Anpassungen der Planungsinhalte, sondern ausschließlich aus formellen Gründen der Rechtssicherheit des Planverfahrens.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-26927
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