Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Mai 2023
Ziel ist es, Planungsrecht für 190 bis circa 250 Wohneinheiten zu schaffen. Dabei soll ein "Allgemeines Wohngebiet" mit einer Mischung aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäuser festgesetzt werden.
Gutachten
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt, 24. Mai 2023
Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs (investorenfinanzierter Angebotsbebauungsplan) Nummer 76403/02 mit gestalterischen Festsetzungen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des Friedhofs Leidenhausen, westlich der Eiler Kleingartenanlage, südlich der Wohnbebauung an der Leidenhausener Straße und am östlichen Ende einer Stichstraße von der Schubertstraße, östlich der Haydnstraße sowie östlich der Morzartstraße in Porz-Eil, der die Flurstücke 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 77, 79, 80, 139, 143, 250 und teilweise die Flurstücke 5/2, 45, 47, 156, 161, 212, 213, 230 und 269 in der Flur 9 der Gemarkung Eil umfasst.
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil.
Die Ziele der Planung sind ein Quartier bestehend aus ca. 220 Wohneinheiten aus Einzel-, Reihen- und Doppelhäusern sowie Geschosswohnungsbau im freifinanzierten und im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen zu lassen. Neben der Wohnnutzung sind weitere ergänzende Nutzungen im Sinne der Quartiersbildung geplant. Der Ortsrand von Porz-Eil wird durch Grünstrukturen adäquat abgerundet und darüber hinaus werden stadtteilvernetzende Grünstrukturen beibehalten. Ergänzend sollen neue Wege- und Straßenverbindungen das Quartier strukturieren und mit den angrenzenden Quartieren verbinden. Zudem werden eine öffentliche Grünfläche als Parkanlage und eine öffentliche Grünfläche als Spielplatz entstehen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Fachbeitrag zur Artenschutzvorprüfung, Geplante bauliche Entwicklung, Bebauungspläne "Leidenhausener Straße" und "Östlich im Falkenhorst", Stadt Köln
- Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP Stufe II) für eine geplante bauliche Entwicklung an der Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Leidenhausener Straße in Köln-Porz
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "BP 76403/02 – Leidenhausener Straße" in Köln-Porz
- Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 76403/02 Leidenhausener Straße in Köln-Porz
- Entwässerungskonzept – Leidenhausener Gärten in Köln-Porz-Eil
- Starkregenkonzept – Leidenhausener Gärten in Köln-Porz-Eil
- Archäologische Sachverhaltsermittlung – Köln-Porz-Eil Leidenhausener Straße FB-Nr. 2021.044
- BV Leidenhausener Gärten, Geotechnischer Bericht zur Vorerkundung
- BV Leidenhausener Gärten, Orientierendes Bodenschutzkonzept
- BV Leidenhausener Gärten, Bodenkompensationskonzept
- BV Leidenhausener Gärten, Versickerungsuntersuchung
- Bebauungsplan Leidenhausener Straße in Köln, Stellungnahme zu den stadtklimatologischen Auswirkungen
Luftschadstoffuntersuchung zum Bebauungsplan "BP 76403/02 - Leidenhausener Straße" in Köln-Porz
- Abschlussbericht der Kampfmittelbeseitigung / Bericht der Kampfmittelüberprüfung, Köln, Städtebauliches Planungskonzept Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
- Gutachterliche Stellungnahme zu Immissionen durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder durch drei benachbarte Hochspannungsleitungen auf dem für den Bau von Wohnungen vorgesehenen Plangebiet Leidenhausener Straße in 51145 Köln-Porz-Eil
- Ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden; Wasser, hier Oberflächenwasser und Grundwasser, Luft, hier Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung - hier Lärm, Altlasten, Erschütterungen -, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz, Darstellungen von sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 76403/02 mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 1. Juni 2023 bis 6. Juli 2023 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.
Für die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen ist die vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-22806 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de erforderlich. Zusätzlich werden die öffentlich auszulegenden Unterlagen unter folgendem Link in das Internet eingestellt: http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln
Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Auslegungsfrist insbesondere schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450, per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de oder über die Website www.beteiligung-bauleitplanung.koeln abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Köln, den 15. Mai 2023
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Öffentliche Auslegung und Stellungnahme
Vom 1. Juni bis bis 6. Juli 2023 können Sie
- Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und
- Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Das Offenlageverfahren führen wir mit individueller Terminvereinbarung oder online durch.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen auf dieser Seite online zur Verfügung. Auch finden Sie hier ein Formular, mit dem Sie Ihre Stellungnahme online abgeben können.
Wenn Sie die ausgelegten Unterlagen einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hier erfahren Sie mehr zur persönlichen Einsichtnahme vor Ort und zur Terminvereinbarung:
Auskunft zum Planungskonzept und Informationen zum Amtsblatt
Informationen zum Aushangplakat:
Im Anschluss daran fand im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens vom 27. November 2020 bis 9. Februar 2021 der städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb statt. Dieser wurde als qualitätssicherndes Verfahren für das städtebauliche Konzept durchgeführt.
Insgesamt sechs Teams, bestehend aus städtischen Planungsteams, Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros, entwarfen unterschiedliche Konzepte für eine wohnbauliche Entwicklung an der Leidenhausener Straße. Entsprechend zuvor klar definierter Anforderungen sollte ein neues Wohnquartier geplant werden, das durch einen großen Anteil an Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern und einem untergeordneten Anteil an Geschosswohnungsbau geprägt wird. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind in die Aufgabenstellung für das Wettbewerbsverfahren eingeflossen.
Weitere wesentliche Beurteilungskriterien waren unter anderem die Vernetzung mit den Nachbarschaftsquartieren sowie die Siedlungsrandgestaltung im Übergang zu den angrenzenden Freiraumstrukturen. Die Jury, die sich aus Vertretungen aus anerkannten Fachleuten, Politik, Verwaltung und des Vorhabenträgers zusammengesetzt hat, prämierte mit dem ersten Preis das eingereichte Konzept der Bürogemeinschaft Rheinflügel severin aus Düsseldorf mit Studio Vulkan Landschaftsarchitektur GmbH aus München. Insbesondere das klar lesbare städtebauliche Konzept mit vier Wohnhöfen, das durch ein starkes Freiraumnetz zusammengehalten wird und eine durchgängige Vernetzung mit der Umgebung herstellt, überzeugte die Jury.
Auszug aus der Beurteilung der Jury:
Die Arbeit besticht durch eine klare Aufteilung in vier Nachbarschaften und einen stark ausgeprägten kreuzförmigen Grünzug zwischen den Quartieren. Die Quartiere selbst bieten jeweils zentral einen eigenen Nachbarschaftsplatz, der von einer durchgehenden Erschließungsstraße tangiert wird. Die Verkehrserschließung ist sehr sparsam dimensioniert. Ein Großteil des Verkehrs wird bereits bis zum zweiten Viertel in Tiefgaragen abgeleitet. An der Ostseite des Plangebietes bieten drei- bis vier-geschossige Mehrfamilienhäuser einen nahezu durchgängigen Schallschutzriegel gegenüber der Autobahn. Innerhalb der klar abgegrenzten Wohnquartiere bieten unterschiedliche Gebäudeformen und Gebäudetypen vielfältige Wohnformen. Der geförderte Wohnungsbau ist zur Durchmischung der Bewohner nahezu gleichmäßig mit Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern auf die Nachbarschaften verteilt. Der zwischen den Quartieren konsequent ausgeprägte Grünzug bietet eine durchgängige Vernetzung mit den Nachbarschaften. Die schutzwürdigen Gehölze sind in die Grünanlagen integriert und werden durch öffentliche Aufenthaltsräume ergänzt.
Wie geht es weiter?
Der Siegerentwurf, der mit dem ersten Preis ausgezeichnet wurde, bildet die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren. Das städtebauliche Konzept wird nun zunächst in ein Bebauungsplanentwurf überführt. Die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt und den Verkehr werden gutachterlich untersucht und berücksichtigt. Darüber hinaus werden unter anderem die Themenfelder Artenschutz, Klimawandelanpassung und Starkregen behandelt. Sobald sämtliche Unterlagen erarbeitet sind, erhalten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Offenlage erneut die Gelegenheit, eine Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben. Hierbei wird der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und weiteren Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Weitere Informationen zur Offenlage finden Sie weiter oben unter der Überschrift "Öffentliche Auslegung und Stellungnahme".
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Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22806
- Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
- Dienstag, 8 bis 18 Uhr
- Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
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