Beendete Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Mai 2023

Ziel ist es, Planungsrecht für 190 bis circa 250 Wohneinheiten zu schaffen. Dabei soll ein "Allgemeines Wohngebiet" mit einer Mischung aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäuser festgesetzt werden.

Amtsblatt 19, 24. Mai 2023
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Informationen zum Verfahren

© Stadt Köln

Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs (investorenfinanzierter Angebotsbebauungsplan) Nummer 76403/02 mit gestalterischen Festsetzungen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des Friedhofs Leidenhausen, westlich der Eiler Kleingartenanlage, südlich der Wohnbebauung an der Leidenhausener Straße und am östlichen Ende einer Stichstraße von der Schubertstraße, östlich der Haydnstraße sowie östlich der Morzartstraße in Porz-Eil, der die Flurstücke 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 77, 79, 80, 139, 143, 250 und teilweise die Flurstücke 5/2, 45, 47, 156, 161, 212, 213, 230 und 269 in der Flur 9 der Gemarkung Eil umfasst.

Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil.  

Die Ziele der Planung sind ein Quartier bestehend aus ca. 220 Wohneinheiten aus Einzel-, Reihen- und Doppelhäusern sowie Geschosswohnungsbau im freifinanzierten und im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen zu lassen. Neben der Wohnnutzung sind weitere ergänzende Nutzungen im Sinne der Quartiersbildung geplant. Der Ortsrand von Porz-Eil wird durch Grünstrukturen adäquat abgerundet und darüber hinaus werden stadtteilvernetzende Grünstrukturen beibehalten. Ergänzend sollen neue Wege- und Straßenverbindungen das Quartier strukturieren und mit den angrenzenden Quartieren verbinden. Zudem werden eine öffentliche Grünfläche als Parkanlage und eine öffentliche Grünfläche als Spielplatz entstehen.  

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 76403/02 mit Begründung erfolgte in der Zeit vom 1. Juni 2023 bis 6. Juli 2023 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.

Das Offenlageverfahren haben wir mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt.

Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet.

Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

 

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