Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 23. September 2020
Ziel ist es, Wohnbebauung, öffentliche Grünflächen (Spielplatz), kulturelle Nutzung und eine Kindertageseinrichtung festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Kalker Hauptstraße, westlich der Wippermannstraße und östlich der Wohnbebauung an der Zechenstraße in Köln-Kalk (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 44, 188 und 251) - Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk - einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung, öffentliche Grünflächen (Spielplatz), kulturelle Nutzung und eine Kindertageseinrichtung festzusetzen. Dies unter der Maßgabe, in der Planung eine Zuwegung über die Wippermannstraße zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus Kalk) zu berücksichtigen und der Prüfung, ob und wie weit eine Integration des bestehenden Gebäudes Wippermannstraße 12 in die Gesamtplanung möglich ist, andernfalls eine Integration in den neuen Baukörper oder dem Vorschlag eines Alternativstandorts für die in dem Gebäude ansässigen Kulturräume (Ateliers, Band-Räume und ähnliches).
Der in der Variante 2 vorgesehene öffentliche Spielplatz ist von der Kalker Hauptstraße in den hinteren Bereich des Plangebietes zu verlegen. Der Investor führt mit allen Nutzerinnen und Nutzern Gespräche, um eine für alle Seiten gute Lösung des Nutzungskonfliktes zu finden.
Hinweis: Gemäß § 13 a Absatz 3 Nummer 1 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt wird.
Ein Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 1. bis 14. Oktober 2020 einschließlich statt. Wegen der aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Verfahren nur mit einem öffentlichen Aushang des Planungskonzepts oder mit telefonischer Auskunft durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis einschließlich 14. Oktober 2020 an das Stadtplanungsamt gerichtet werden.