Beendete Offenlage eines Bebauungsplanentwurfs

Veröffentlicht im Amtsblatt am 1. Juni 2022

Ziel ist es, neben der Erstellung kostengünstigen Wohnraums gemeinschaftsfördernde Maßnahmen für die Nutzer*innen sowie besondere ökologische Maßnahmen festzusetzen.

Amtsblatt 20, 1. Juni 2022
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Informationen zum Verfahren

© Stadt Köln

Beendete öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 65412/02 mit Festsetzungen zu Straßenverkehrsflächen, Grünflächen und Wohngebieten mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet westlich des Kalscheurer Wegs, südlich und östlich der Siedlergenossenschaft am Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock

Arbeitstitel: "Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg" in Köln-Zollstock

Die integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg mit rund 110 Wohneinheiten (auch für Flüchtlinge) ist als Erweiterung der sogenannten "Indianer Siedlung" geplant. Mit dieser Siedlungserweiterung soll ein Beitrag zur Deckung des Kölner Wohnraumbedarfes geleistet werden. Aus diesem Grund entstehen alle Wohneinheiten als Projekt des geförderten Wohnungsbaus. Planungsziele sind neben der Erstellung kostengünstigen Wohnraums gemeinschaftsfördernde Maßnahmen für die Nutzer (beispielsweise ein Festplatz als "soziale Mitte") und besondere ökologische Maßnahmen (beispielsweise Dachflächenbegrünung, "essbare" Fassaden). Die Quartiersentwicklung will einen Beitrag zur sozialräumlichen Integration leisten. Neben generationenübergreifenden, altersgerechten und sozialen Wohnformen sollen Flüchtlinge mit gesichertem Aufenthaltsstatus durch Mitwirkung bei der Herstellung der eigenen Wohnung und des unmittelbaren Wohnumfeldes integriert werden.

Hinweis: Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 65412/02 mit Begründung erfolgte vom 9. Juni bis 11. Juli 2022 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln. Das Offenlageverfahren haben wir wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt.

Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat. Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.

Weitere Informationen

Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-30183 zu den Öffnungszeiten oder per E-Mail:

E-Mail an das Stadtplanungsamt
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