Beendete Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs

Veröffentlicht im Amtsblatt am 20. Februar 2019

Ziel der Planung ist es, Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Sinne der "Kölner Sortimentsliste" vom 17. Dezember 2013 auszuschließen.

Amtsblatt 7, 20. Februar 2019
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Geltungsbereich
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Information zum Verfahren

Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 70380/02 für das Gebiet zwischen südlich der Grünfläche des Reitsportvereins Rodenkirchen e.V., westlich der parallel zur Bahntrasse der KVB-Linie 16 verlaufenden städtischen Grünfläche und sowohl nördlich als auch östlich der Industriestraße in Köln-Rodenkirchen Arbeitstitel: Industriestraße 131 in Köln-Rodenkirchen

Ziel der Planung ist es, den Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach § 9 Absatz 2a Baugesetzbuch festzusetzen, um die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche planungsrechtlich zu sichern.

Hinweis: Gemäß § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 70380/02 mit Begründung erfolgte vom 1. März bis 1. April 2019 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.  

Sämtliche Stellungnahmen zum werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung geprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.

Auskunft erhalten Sie beim Stadtplanungsamt