Aufstellung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 7. Dezember 2016
Ziel der Planung ist es, Vergnügungsstätten und bordellartige Betriebe auszuschließen, um Beeinträchtigungen von Wohnnutzungen und Schulen zu verhindern.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 b Baugesetzbuch für das Gebiet zwischen Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße und Hüttenstraße einschließlich der Bahnbögen in Köln-Ehrenfeld - Arbeitstitel: Hüttenstraße/Gravenreuthstraße in Köln-Ehrenfeld - aufzustellen mit dem Ziel, Vergnügungsstätten und bordellartige Betriebe auszuschließen, um Beeinträchtigungen von Wohnnutzungen und Schulen zu verhindern.
Auskunft
Stadtplanungsamt: Adresse und ÖffnungszeitenTelefon 0221 / 221-22810