Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 7. Dezember 2016

Ziel der Planung ist es, Vergnügungsstätten und bordellartige Betriebe auszuschließen, um Beeinträchtigungen von Wohnnutzungen und Schulen zu verhindern.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage und Erläuterungen

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 b Baugesetzbuch für das Gebiet zwischen Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße und Hüttenstraße einschließlich der Bahnbögen in Köln-Ehrenfeld - Arbeitstitel: Hüttenstraße/Gravenreuthstraße in Köln-Ehrenfeld - aufzustellen mit dem Ziel, Vergnügungsstätten und bordellartige Betriebe auszuschließen, um Beeinträchtigungen von Wohnnutzungen und Schulen zu verhindern.

Auskunft

Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten

Telefon 0221 / 221-22810

Informationen zum Amtsblatt

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