Beendete Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 15. März 2023
Ziel ist es, ein Bürohochhaus mit einer Höhe von 60 Metern festzusetzen.
Informationen zum Verfahren
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 694333/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Flurstück 2575, Flur 34, Gemarkung Deutz, mit einer Größe von ca. 3.000 m². Arbeitstitel: "Hochpunkt Siegburger Straße" in Köln-Deutz.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines 16‑geschossigen Hochpunktes mit einer maximalen Höhe von 60 Metern an der Siegburger Straße/Ecke Timur-Icelliler-Weg zu schaffen.
Die Vorhabenträgerin plant auf ihrem Grundstück die Realisierung des sogenannten Büro Campus Deutz. Das städtebauliche Ensemble setzt sich zusammen aus dem vorgenannten Hochpunkt als Büro- und Verwaltungsgebäude auf dem Flurstück 2575, der bereits auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts genehmigten bis zu 7-geschossigen Blockbebauung auf dem angrenzenden Flurstück 2574 sowie dem bereits realisierten 4 bis 5-geschossigen Gebäudekomplex parallel zum Timur-Icelliler-Weg. Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 694333/02 mit Begründung erfolgte vom 23. März bis 26. April 2023 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln. Das Offenlageverfahren haben wir mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt.
Sämtliche Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren werden nach von der Verwaltung vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.
Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.
Weitere Informationen
Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-22450 zu den Öffnungszeiten oder per E-Mail: