Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit eines Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 8. November 2023
Ziel ist es, Flächen für Einzelhandel, Wohnungen und eine Pflegeeinrichtung festzusetzen.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31. August 2023 den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide gefasst.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, auf dem Grundstück "Heidestraße" eine großflächige Einzelhandelsnutzung in Verbindung mit Wohnbebauung in den oberen Vollgeschossen festzusetzen. Der Schwerpunkt der Wohnbebauung soll auf gefördertem Wohnungsbau mit bezahlbaren Mietwohnungen liegen. Darüber hinaus ist eine Sozial- oder Pflegeimmobilie (zum Beispiel Pflegeeinrichtung) geplant.
Das Beteiligungsverfahren haben wir vom 16. November bis 1. Dezember 2023 durchgeführt, mit einem öffentlichen Aushang des Planungskonzepts oder mit telefonischer Auskunft sowie online. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 1. Dezember 2023 an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Porz gerichtet werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Porz beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide.
Das Aushangplakat und weitere Informationen hierzu stellen wir Ihnen weiterhin auf dieser Seite unter der Überschrift "Informationen zum Aushangplakat" digital zur Verfügung.
Informationen zum Aushangplakat
1. Anlass und Ziel der Planung
Die Aldi Süd Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG hat einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt. Geplant ist am Standort in Porz-Wahnheide nördlich der Heidestraße auf dem rund 1,8 ha großen Areal verschiedene Nutzungen zu etablieren und in Form eines Sondergebietes festzusetzen. Am Standort sollen in Zukunft Einzelhandelsnutzungen in Kombination mit Wohnnutzungen und einer Pflegeeinrichtung errichtet werden.
Für die Konkretisierung der Planung des Vorhabens beabsichtigt die Vorhabenträgerin eine Mehrfachbeauftragung unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Porz in enger Abstimmung mit der Stadt Köln durchzuführen. Verschiedene Planungsteams werden sich mit dem Plangebiet auseinandersetzen und Entwürfe erarbeiten. Der Siegerentwurf, welcher durch die Jury unter Teilnahme von Fachpreisrichtern, Vertretern der Politik sowie Vertretern der Verwaltung und des Vorhabenträgers gekürt wird, soll anschließend die Grundlage für den Bebauungsplan bilden. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Aufgabenstellung zum Qualifizierungsverfahren ein.
Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 2022 Anwendung. Die Anwendungszustimmung der Vorhabenträgerin zum Kooperativen Baulandmodell mit Datum 5. Juni 2023 liegt vor. Nach den Vorgaben des Koop-BLM sind mindestens 30 % der neu geschaffenen Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten. Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öffentlichen Spielplatzflächen und öffentlich zugänglichen Grünflächen soll nach den Maßgaben des KoopBLM innerhalb des Plangebiets hergestellt werden.
2. Erläuterungen zum Plangebiet
Derzeit ist das Plangebiet im Bestand nahezu vollkommen versiegelt. Ausnahme bildet ein kleiner Teilbereich (ca. 2.800 qm) im rückwärtigen Bereich, welcher derzeit durch Baumbestand geprägt wird. Am Standort existieren bereits ein Rewe- und ein Aldi-Markt und werden ergänzt durch weitere gewerbliche Nutzungen. Der Großteil des Plangebiets befindet sich im zentralen Versorgungsbereich des Stadtteilzentrums "Wahnheide, Heidestraße“ nach dem Einzelhandels-und Zentrenkonzept der Stadt Köln. Großflächige Parkierungsanlagen ohne nennenswerte Baumbestände oder Begrünungselemente sind derzeit vor den Einzelhandels-nutzungen angeordnet und prägen die aktuelle, unbefriedigende stadträumliche Situation. Der Stadtraum ist zerfasert, baulich nicht gefasst und wirkt wenig einladend, sodass eine ganzheitliche Betrachtung und Entwicklung des Standortes wünschenswert erscheint.
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als Mischgebiet dargestellt. Inwieweit eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich wird, muss im weiteren Verfahren geprüft werden. Aktuell existiert kein Bebauungsplan für den Standort. Planungsrechtliche Grundlage für die Beurteilung von baulichen Vorhaben ist aktuell der sogenannte § 34 BauGB. Aufgrund der Größe des Vorhabens und der oben beschriebenen Nutzungsabsichten ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im Vollverfahren zwingend notwendig.
3. Planinhalte
Das Plangebiet soll zum größten Teil der Unterbringung von Einzelhandelsnutzungen (nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente) dienen. In den oberen drei Vollgeschossen (plus Staffelgeschoss) ist die Errichtung von Wohnbebauung vorgesehen. Das Strukturkonzept soll als Grundlage zur Durchführung einer Mehrfachbeauftragung dienen.
Die neuen Planungsabsichten für den Standort sehen folgende Nutzungen vor:
- Vollsortimenter mit circa 2.300 qm Verkaufsfläche
- Discounter mit circa 1.400 qm Verkaufsfläche
- Drogeriemarkt mit circa 800 qm Verkaufsfläche
- Pflegeeinrichtung mit circa 80 stationären Plätzen
- Wohnungsbau mit circa 80 Wohneinheiten
Die Haupterschließung des Plangebietes muss über die Heidestraße erfolgen. Die Möglichkeit einer zweiten Zufahrt über die Schützenstraße im westlichen Bereich des Plangebietes soll im weiteren Verfahren untersucht werden. Aktuell weist die Straße keinen ausreichenden Ausbauzustand auf. Weitere Restriktionen ergeben sich unter anderem durch einen entlang der südlichen Plangebietsgrenze verlaufenden Kanal, welcher nicht überbaut werden darf, sowie die Lage in räumlicher Nähe zur Autobahn A 59. Entsprechend ist mit Lärmimmissionen zu rechnen, die im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht werden müssen. Das beigefügte Strukturkonzept gibt einen ersten groben Überblick über die geplanten Nutzungen sowie vorhandenen Rahmenbedingungen und Restriktionen.
4. Auswirkungen der Planung/Umweltbelange
Für das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB erforderlich, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a Baugesetzbuch dargestellt. Derzeit zeichnet sich unter anderem eine Betroffenheit folgender Umweltbelange ab, die im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht werden müssen: Artenschutzrechtliche Prüfung, Lärmgutachten, Eingriff-Ausgleich, Bodengutachten, Klimagutachten & Energiekonzept, Versickerungs- & Starkregenkonzept, Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept, Einzelhandelsgutachten. Die Klimaleitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln werden durch die Zustimmung vom 5. Juni 2023 ebenfalls angewendet. Die Einhaltung der Anforderungen ist positiv für den Klimaschutz zu bewerten. Die Auswirkungen durch die Planung auf den Klimaschutz müssen im weiteren Verfahren untersucht werden. Da es sich im Bestand um ein nahezu vollversiegeltes Areal handelt, besteht die Möglichkeit mit Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen Effekte zu erzielen, die eine positive Bilanz im Vergleich zur Bestandssituation erhoffen lassen. Im Rahmen eines zu erarbeitenden Entwässerungskonzeptes wird die Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers, auch im Starkregenfall geprüft und Rückhalte- und/oder Versickerungsmaßnahmen abgestimmt.
Weitere Informationen
Beschlussvorlage, Pläne und ErläuterungAuskünfte erhalten Sie beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-22800 oder per E-Mail: