Veröffentlichung der Aufhebung eines Bebauungsplan-Entwurfs im vereinfachten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 13. November 2024

Ziel ist es, der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes nicht entgegenzustehen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stuft das ehemals als "Sonderstandort Dellbrück" definierte Plangebiet nun als "Nahversorgungszentrum" ein.

Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme

Vom 21. November bis 23. Dezember 2024 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Einsichtnahme

Wenn Sie die Unterlagen im Stadtplanungsamt einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:

Textliche Festsetzungen
PDF, 10251 kb
Begründung
PDF, 394 kb

Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Stellungnahme 

Ihre Stellungnahme können Sie über unser Online-Formular abgeben:

Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf Mülheim 

Text der Veröffentlichung im Amtsblatt

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2, § 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.  

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das ca. 5,2 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Mülheim, Stadtteil Dellbrück.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Hatzfeldstraße,
  • im Osten durch die Mielenforster Straße,
  • im Süden durch den Sportplatz sowie an den südlichen Grenzen der Grundstücke des Pfarrer-Buchbender-Weg und
  • im Westen durch die Mielenforster Straße. 

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung ist es, der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) nicht entgegenzustehen. Die Fortschreibung des EHZK wurde in seiner Sitzung vom 09.02.2023, TOP 10.18, vom Rat beschlossen. Das EHZK stuft das ehemals als "Sonderstandort Dellbrück" definierte Plangebiet nun als "Nahversorgungszentrum" ein. Statt eine Einschränkung der Einzelhandelsnutzung ist nun städtebauliches Entwicklungsziel im Sinne des, § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB eine Stärkung und Weiterentwicklung des Einzelstandortes.

Zudem hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil (AZ 23 K 2080/16) vom 28. November 2018 den Bebauungsplan Nr. 7549/02 "Hatzfeldstraße" aufgrund einer rechtsfehlerhaften Abwägung für unwirksam erklärt.

Aus genannten Gründen muss der Bebauungsplan aufgehoben werden.

Hinweis:

Die Bebauungsplanaufhebung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgehoben.  

Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme

Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7549/02 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 21. November 2024 bis 23. Dezember 2024 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221 - 27046 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.  

Stellungnahmen

Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.  

Köln, den 10. Oktober 2024
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter

Aufhebungsbeschluss, März 2024

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-27046

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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