Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur 1. Änderung (Teilaufhebung) im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. November 2024
Ziel der Planung ist es, eine Entwidmung der Verkehrsfläche durchführen zu können, um einen benötigten Erweiterungsbau der Universität Köln zu ermöglichen.
Freiwillige frühzeitige Beteiligung vom 5. bis 20. Dezember 2024
Gerne können Sie sich über die Ziele und Zwecke des Planungskonzeptes informieren und Ihre Stellungnahme abgeben.
Einsichtnahme in das Planungskonzept
Das frühzeitigen Beteiligungsverfahren führen wir durch:
- Persönliche Einsichtnahme in das Planungskonzept beim Stadtplanungsamt nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de
- Telefonische Auskunft unter der Telefonnummer 0221 / 221-22848 oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de
- Aushang des städtebaulichen Planungskonzeptes im Ladenlokal 5, Stadthaus Deutz sowie
- Online-Einsichtnahme auf dieser Seite:
Informationen zum Aushangplakat
Der Bebauungsplan 65439/04 (6642 Nb/04) ist am 7. Januar 1966 rechtskräftig bekannt gemacht worden.
Für das Gebiet zwischen Wilhelm-Waldeyer–Straße, Gottfriedstraße, Zülpicher Straße, Luxemburger Wall, Luxemburger Straße, Greinstraße, Berrenrather Straße und Universitätsstraße setzt der Bebauungsplan 65439/04 (6642 Nb/04) die Art und das Maß der Baulichen Nutzung, hier ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Universitätsgelände) mit einer Geschossflächenzahl von 2,0, ein MI mit der Zweckbestimmung weitere Hofüberdachungen, eine Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Erholungsanlagen sowie Verkehrsflächen fest.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes diente überwiegend der Schaffung des Baurechtes zur Erweiterung der Universität sowie der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche.
Grund der Teilaufhebung
Die Universität Köln beabsichtigt einen Erweiterungsbau, der einen Teil der Verkehrsfläche (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) an der Greinstraße beansprucht. Es handelt sich hierbei um eine gewidmete Verkehrsfläche. Die erforderliche Erweiterung der Universität Köln kann auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes nicht umgesetzt werden. Um den Erweiterungsbau zu ermöglichen, muss die Verkehrsfläche entwidmet werden. Dies ist nur nach erfolgter Teilaufhebung möglich.
Die Auswirkungen des geplanten Erweiterungsbaus werden im Baugenehmigungsverfahren beurteilt. Es wurden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen durch die geplante Erweiterung festgestellt.
Umweltbelange
Das Plangebiet der Aufhebung ist vollständig versiegelt. Der Bestand bleibt erhalten, und es kommt zu keinen Auswirkungen auf die Umweltbelange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB. Die vorhandene Rampe und Fußgängerbrücke erfüllt keine positiven Funktionen für die Umweltbelange Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Bodenschutz, Grundwasserneubildung. Verkehrsbedingte Luftschadstoff-Immissionen des Kfz-Verkehrs Luxemburger Straße und Greinstraße Straße können sich frei ausbreiten. Stadtklimatisch wirkt die asphaltierte Fläche im Sinne der Klimawandelfolge sommerliche Hitzebelastung ungünstig, Niederschlagswasser aus Starkregenereignissen fließen möglicherweise auf angrenzende Grundstücke und in die Kanalisation. Die Genehmigung einer sich einfügenden Bebauung hätte keine negativen Auswirkungen auf die Umweltbelange, da der Bereich heute vollständig versiegelt ist.
Geringfügige positive Auswirkungen durch die nach der Aufhebung mögliche Bebauung und Neugestaltung ergeben sich wie folgt:
Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Durch die nach der Aufhebung geplanten Baumpflanzungen wird im Bereich der Aufhebung ein geringwertiger Biotoptyp entstehen. Damit können nach einer mehrjährigen Entwicklungsphase auch Teillebensräume für wildlebende Vogel- und Fledermausarten entstehen. Mittelfristig erhöht sich damit im geringem Maße auch die biologische Vielfalt im Bereich der Aufhebung.
Boden
Aufgrund der derzeitigen vollständigen Versiegelung sind die ursprünglich im Bereich der Aufhebung vorhandenen Bodenfunktionen langfristig und nachhaltig gestört. Die kleinflächigen geplanten Entsiegelungen im Bereich der Baumpflanzungen bieten zumindest in geringem Umfang Möglichkeit einer Verbesserung von Bodenfunktionen.
Landschaft/Ortsbild
Nach der geplanten Aufhebung wird der Bereich optisch aufgewertet. Damit geht eine positive Wirkung auf das Ortsbild im Bereich der Aufhebung einher.
Hinweis zum Planverfahren
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 19. September 2024 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Greinstraße in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB gefasst.
Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Abstimmung der Planung mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird der Bebauungsplan-Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (§ 3 Absatz 2 BauGB). Während der Offenlagefrist können erneut Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat der Stadt Köln vor dem Satzungsbeschluss entscheidet.
Pläne:
- Alter B-Plan mit Aufhebungsbereich
- Anlage 1 Planausschnitt
- Ausschnitt FNP mit beiden Geltungsbereichen
- Luftbild mit Geltungsbereichen
Die eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen werden als Abwägungsmaterial Teil der weiteren Beratungen und Beschlussfassungen zum Bebauungsplanverfahren in der Bezirksvertretung Lindenthal, dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie über unser Online-Formular abgeben, das wir Ihnen ab 5. Dezember 2024 hier zur Verfügung stellen.
Oder richten Sie Ihre Stellungnahme an:
Stadtplanungsamt
Stadthaus Deutz – Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. September 2024 unter anderem beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 65439/04 (6442 Nb/04) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet des Kreuzungsbereiches Greinstraße Luxemburger Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) einzuleiten.
Arbeitstitel: Greinstraße in Köln-Sülz
Das circa 0,05 Hektar große Bebauungsplangebiet der 1. Änderung (Teilaufhebung) liegt im Stadtbezirk Köln-Lindenthal, Stadtteil Sülz.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet, umfasst das Gebiet des Kreuzungsbereiches Greinstraße, Luxemburger Straße.
Ziel der Planung ist es, eine Entwidmung der Verkehrsfläche durchführen zu können, um einen benötigten Erweiterungsbau der Universität Köln zu ermöglichen. Der geplante Erweiterungsbau beansprucht einen Teil der derzeitig gewidmeten Verkehrsfläche. Eine Entwidmung ist nur nach erfolgter Teilaufhebung zulässig.
Hinweis
Die Änderung des Bebauungsplans wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22848
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.