Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. November 2011

Ziel der Planung ist es, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hafen und eine Fläche für Naturschutz und Ausgleich festzusetzen.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage und Erläuterungen

Beschluss des Rates

Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch für das Gebiet zwischen dem Eisenbahngleis im Norden (einschließlich der südlichen Gleisachse), der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks am Sonnenblumenweg (Flurstück 55), in gradliniger Verlängerung bis zum Weg "In der Aue", diesem Weg in westliche Richtung folgend bis zum Ende der landwirtschaftlichen Nutzung (Am Wesselinger Weg), dem Rand des Naturschutzgebietes in südliche Richtung bis zum "Sürther Leinepfad" folgend, bis zur südlichen Spitze des vorhandenen Hafenbeckens, diesem in nördliche Richtung folgend bis zum Grundstück des vorhandenen Gashafens, dem östlichen Grundstücksrand des Gashafens in nördliche Richtung folgend bis zur Hafenerschließungsstraße, die Fläche der Erschließungsstraße nun einschließend bis zur Industriestraße (L 300) und im Einmündungsbereich zur Industriestraße jeweils in einer Tiefe von cirka 70 Metern die Fläche der Industriestraße abdeckend in Godorf.

Weitere Informationen

Auskunft erhalten Sie beim Stadtplanungsamt

Telefon 0221 / 221-22843

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