Beendete Veröffentlichung des Entwurfs einer Flächennutzungsplan-Änderung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 28. August 2024

Ziel ist es, die Flora und Fauna im nordwestlichen Änderungsgebietsabschnitt im Bereich des Abgrabungsgewässers zu erhalten und zu schützen. 

Informationen zur beendeten Veröffentlichung

Vom 9. September bis 11. Oktober 2024 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Der Entwurf der 239. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) "Gewerbegebiet Venloer Straße" in Köln-Bocklemünd/Mengenich wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.  

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Der circa 33 Hektar große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Bocklemünd/Mengenich.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt:

  • im Norden durch die Venloer Straße
  • im Osten durch das Naturschutzgebiet N22 "Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache"
  • im Süden durch die Dauerkleingartenanlage "Stöckheimer Weg" und des Umspannwerkes
  • im Westen durch die Bundesautobahn 1 (BAB). 

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung ist es, die Flora und Fauna im nordwestlichen Änderungsgebietsabschnitt im Bereich des Abgrabungsgewässers zu erhalten und zu schützen. Hierfür wird der rechtskräftige Bebauungsplan 59499/03 – "Gewerbegebiet Venloer Straße in Köln-Bocklemünd/Mengenich" – geändert.

Durch die Änderung sollen bisher unbebaute – als Gewerbe- und Industrieflächen dargestellte - Flächen des Flächennutzungsplanes in einer Größenordnung von circa 2,1 Hektar zurückgenommen und in Grünfläche umgewandelt werden. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die Böschungs- und Gewässerflächen des ehemaligen Auskiesungsbereiches, welche aufgrund der arten- und naturschutzrechtlichen Belange für eine bauliche Entwicklung und gewerbliche Nutzung aktuell faktisch nicht zur Verfügung stehen. Zu der zurückgenommenen Gewerbefläche zählen zudem der unbebaute Grünstreifen im Nordosten des Änderungsgebietes sowie eine im Süden des Änderungsgebietes liegende Fläche, welche Teil eines Landschaftsschutzgebietes ist. Diese Flächen sollen durch die vorliegende Planung geschützt werden.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Absatz 3 BauGB im Parallelverfahren mit den Bebauungsplanverfahren.

 

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-23733

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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