Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 3. Mai 2017

Ziel der Planung ist es, ein Gewerbegebiet (teilweise zoniert) nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für kleinere und mittlere Unternehmungen sowie den Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen festzusetzen.

Geltungsbereich
PDF, 2332 kb

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich der Longericher Straße/Hugo-Junkers-Straße mit einer Tiefe von 50 bis 120 Meter auf einer Länge von circa 3,3 Kilometer zwischen dem S-Bahn-Haltepunkt Köln-Nippes im Süden und dem Bahnhof Longerich im Norden – Arbeitstitel: Gewerbegebiet Longericher Straße (ehemals Verschiebebahnhof Nippes) in Köln-Bilderstöckchen-Longerich - aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet (teilweise zoniert) nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für kleinere und mittlere Unternehmungen sowie den Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen festzusetzen.

Auskunft

Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten

Informationen zum Amtsblatt

Das Amtsblatt der Stadt