Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 7. September 2016

Ziel ist es, das Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autokinos gemäß den ursprünglichen Planungszielen auf Grundlage des am 17. Dezember 2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu modifizieren und weiterzuentwickeln, um insbesondere das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsstandort sowie die angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und zu stärken.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterungen

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Das Stadtplanungsamt des Dezernates Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr hat für einen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 7441/02 ein städtebauliches Konzept erarbeitet.

Das Plangebiet wird im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im Westen durch die Steinstraße und den Maarhäuser Weg, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße und im Süden durch die Frankfurter Straße sowie die Humboldtstraße in Köln-Porz-Eil begrenzt.

Die Änderung bezieht sich auf einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 7441/02 vom 15. Februar 1994 auf das Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autokinos.

Ziel der Planung ist, das Sondergebiet dahin zu modifizieren und weiterzuentwickeln, dass auf Grundlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts vom 17. Dezember 2013 an diesem Standort großflächiger, nicht zentrenrelevanter Einzelhandel gesichert wird.

Dadurch wird die Entwicklung der angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren, insbesondere das Bezirkszentrum Porz, als zentraler Versorgungsstandort gestärkt und der Abfluss von Kaufkraft durch konkurrierende Standorte vermieden.

Das städtebauliche Planungskonzept haben wir in der Zeit vom 15. bis 29. September 2016 im Bezirksrathaus Porz zur Einsichtnahme ausgehängt. Schriftliche Stellungnahmen konnten in dieser Zeit an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Porz gerichtet werden.

Auskunft

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