Einleitung eines Verfahrens zur Änderung und Ergänzung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. Februar 2014

Ziel der Planung ist es, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss von Einzelhandel festzusetzen, um den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben zu ergänzen.

Am Gleisdreieck Geltungsbereich
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Beschlussvorlage und Erläuterungen:

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den in seiner Sitzung am 12. September 2013 gefassten Beschluss, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Straße Am Gleisdreieck, Innere Kanalstraße und östliche Grundstücksgrenze der Bebauung an der Herkulesstraße in Ehrenfeld aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss von Einzelhandel festzusetzen, um den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben zu ergänzen.

Auskunft

Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten

Telefon 0221 / 221-23990, Zimmer 09B08

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