Inkrafttreten der Teilaufhebung von einem Bebauungsplan

Veröffentlicht im Amtsblatt am 7. Juli 2010

Geltungsbereich
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Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Teilaufhebung des Bebauungsplans Nummer 6644 Na 2/06 (66458/06) für das Gebiet zwischen Gereonstraße, westliche, nordwestliche, nordöstliche und östliche Grenze des Flurstücks 325 sowie östliche Grenze des Flurstücks 507/156 (alle Gemarkung Köln, Flur 24) in Altstadt/Nord.

Auskunft

Plankammer, Zimmer 06.E 05
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

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