Einleitung eines Verfahrens zur Änderung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 20. Juli 2011

Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen als Grundlage für die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zu schaffen, die das Instrumentarium des Sanierungsrechts unterstützen, um bauliche und soziale Missstände zu beheben.

Geltungsbereich
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Beschlussvorschlag und Erläuterung:

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nummer 63549/04 nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch für das Gebiet Athener Ring, Florenzer Straße, westlich Stadthaus, südlich und westlich des Parkhauses, Athener Ring, Stockholmer Allee, Osloer Straße, Trondheimer Weg, Liller Straße und Willi-Suth-Allee in Chorweiler.

Auskunft

Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten

Telefon 0221 / 24909, Zimmer 09.B 06

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