Einleitung eines Verfahrens zur Änderung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 20. Juli 2011
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen als Grundlage für die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zu schaffen, die das Instrumentarium des Sanierungsrechts unterstützen, um bauliche und soziale Missstände zu beheben.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nummer 63549/04 nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch für das Gebiet Athener Ring, Florenzer Straße, westlich Stadthaus, südlich und westlich des Parkhauses, Athener Ring, Stockholmer Allee, Osloer Straße, Trondheimer Weg, Liller Straße und Willi-Suth-Allee in Chorweiler.
Auskunft
Stadtplanungsamt: Adresse und ÖffnungszeitenTelefon 0221 / 24909, Zimmer 09.B 06
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