Aufhebung von einem Bebauungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht im Amtsblatt am 16. November 2011

Ziel der Aufhebung ist es, die Gemeinbedarfsfläche nördlich des Schulneubaus zu privatisieren und neben Einkaufsmöglichkeiten auch Dienstleistungsfunktionen entstehen zu lassen, die durch weitere Wohnbebauung und eine Kindertagesstätte ergänzt werden.

Hinweis: Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch einschließlich Prognose der Nullvariante (Plan wird nicht aufgehoben) durchgeführt. Für die Umweltbelange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1 a Baugesetzbuch wurden keine erheblichen Auswirkungen festgestellt. Überwachungsmaßnahmen nach § 4 c Baugesetzbuch ergeben sich nicht.

Geltungsbereich
PDF, 317 kb

Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 70389/02 (1204) für das Gebiet zwischen südliche Grundstücksgrenze des Friedhofs an der Sürther Straße, östliche Grundstücksgrenzen entlang des Feldweges, südliche Grenze Holzweg und westliche Grenze Sürther Straße in Rodenkirchen.

Auskunft

Plankammer, Zimmer 06.E 05
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

Adresse und Öffnungszeiten:

Informationen zum Amtsblatt

Das Amtsblatt der Stadt

Per Mail oder Post kommt das Amtsblatt zu Ihnen.