Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. März 2019

Ziel ist es, drei temporäre Flüchtlingsunterkünfte für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren festzusetzen.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterungen

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Februar 2019 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:  

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nord-westlich des Erbacher Weges in Richtung A 57 (Flurstücke 299, 300, Flur 22, Gemarkung Chorweiler Zubringer Longerich aufzustellen mit dem Ziel, drei temporäre Flüchtlingsunterkünfte für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren festzusetzen.

Arbeitstitel: Erbacher Weg in Köln Chorweiler

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