Aufstellung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. März 2019
Ziel ist es, drei temporäre Flüchtlingsunterkünfte für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Februar 2019 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nord-westlich des Erbacher Weges in Richtung A 57 (Flurstücke 299, 300, Flur 22, Gemarkung Chorweiler Zubringer Longerich aufzustellen mit dem Ziel, drei temporäre Flüchtlingsunterkünfte für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren festzusetzen.
Arbeitstitel: Erbacher Weg in Köln Chorweiler