Inkrafttreten der Aufhebung von Fluchtlinienplänen gemäß § 10 Baugesetzbuch

Veröffentlicht im Amtsblatt am 5. November 2014

Geltungsbereich Aufhebung
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Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 30. September 2014 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Aufhebung eines Fluchtlinienplans Nummer 1033 für eine circa 77 m breite und circa 550 m lange Fläche, westlich einer eingleisigen Bahntrasse (Anbindung an die Bayer-Werke) und östlich der Egonstraße zwischen der Nordgrenze des Friedhofs am Stammheimer Ring und der Südgrenze des Grundstücks Egonstraße 150 in Köln-Stammheim/-Flittard

Arbeitstitel: Egonstraße in Köln-Stammheim/-Flittard  

Aufhebung eines Fluchtlinienplans Nummer 1032 für eine circa 77 Meter breite und circa 800 Meter lange L-förmige Fläche, anschließend an der Südgrenze des Grundstücks Egonstraße 150, nordwärts bis mittig der Kleingartenanlage und von dort rechtwinklig nach Westen bis zum Flittarder Deich in Höhe der nördlichen Rückhaltebecken des Klärwerkes Stammheim in Köln-Stammheim/-Flittard

 

Arbeitstitel: Egonstraße in Köln-Stammheim/-Flittard

Auskunft

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

Plankammer, Zimmer 06 E 05.         

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