Teilaufhebung von einem Bebauungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht im Amtsblatt am 13. Juli 2011.

Geltungsbereich
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Beschluss des Rates

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Der Rat hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2011 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Teilaufhebung des Bebauungsplans Nummer 6644 Na 1/04 (66457/04) für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, Gereonstraße und Von-Werth-Straße in Altstadt/Nord.

Auskunft

Plankammer, Zimmer 06 E 05.
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