Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung 

Ziel ist es, insgesamt 21 Wohneinheiten festzusetzen und erforderliche Stellplätze sowie eine private Spielfläche für Kleinkinder im Innenhof auszuweisen.

Veröffentlicht im Amtsblatt am 19. Januar 2022

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses und Informationen zum Verfahren

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch für das Verfahren zum Bebauungsplan Nummer 67549/04 mit dem Arbeitstitel "Causemannstraße" in Köln-Merkenich, 3. Änderung und die Umstellung auf das Vollverfahren beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Merkenich und umfasst den Bereich südlich der Causemannstraße und westlich der Straße "Auf dem Alten Weerth", im Wesentlichen die Wohnbaugrundstücke Causemannstraße 1–7 (Gemarkung Worringen, Flur 89, Flurstücke 933, 934, 935, 1130, 1131).

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Beteiligungsverfahren haben wir vom 31. Januar bis 21. Februar 2022 durchgeführt. Wegen der aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Verfahren nur mit einem öffentlichen Aushang des Planungskonzepts oder mit telefonischer Auskunft sowie online durchgeführt. Interessierte Bürger*innen hatten in diesem Zeitraum die Möglichkeit, Anregungen  online oder schriftlich abzugeben. Die schriftlich und per E-Mail eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Kalk beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.

Das Aushangplakat sowie weitere Erläuterungen stellen wir Ihnen auf dieser Seite weiterhin zur Verfügung.

Informationen zum Aushangplakat

Beschreibung des Plangebietes

Das circa 2.934 Quadratmeter große Plangebiet liegt im Stadtteil Köln-Merkenich und umfasst den Bereich südlich der Causemannstraße und westlich der Straße "Auf dem Alten Weerth", im Wesentlichen die Wohnbaugrundstücke Causemannstraße Nummer 1–7 (Gemarkung Worringen, Flur 89, Flurstücke 933, 934, 935, 1130, 1131). Im Sinne der städtebaulichen Ordnung umfasst der Geltungsbereich nicht nur das Neubauvorhaben Causemannstraße Hausnummer 1–3, sondern auch das bestehende Wohngebäude Causemannstraße Nummer 5–7. Das Plangebiet ist bereits partiell baulich genutzt und durch Wohnbebauung geprägt. Das zweigeschossige Wohngebäude Causemannstraße 5–7 wurde kürzlich errichtet; das sich anschließende zweigeschossige Wohnhaus Causemannstraße 3 soll abgebrochen werden. Das Baugrundstück Causemannstraße / "Auf dem alten Weerth" liegt derzeit brach. Nördlich und westlich ist primär zweigeschossige heterogene Wohnbebauung überwiegend straßenbegleitend zur Jungbluthstraße, der Causemannstraße und der Daverkusenstraße zu finden. Südlich schließen sich durchgrünte Wohnblöcke (Straße "In den Kämpen") an. Östlich befindet sich ein begrünter Lagerplatz, der überwiegend als Wohnmobilabstellplatz genutzt wird. Südlich des Planvorhabens befindet sich das Schützenheim der Stankt Sebastianus Schützenbruderschaft Köln-Merkenich mit zwei Schießständen.  

Anlass und Ziel der Änderung

Um der gestiegenen Nachfrage an Wohnraum zu begegnen, soll das mindergenutzte Grundstück im Eckbereich Causemannstraße und der Straße "Auf dem Alten Weerth" in angemessener Weise städtebaulich ertüchtigt werden. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt des Dezernates für Planen und Bauen (Dezernat VI) hat ein Vorhabenträger für das Plangebiet ein städtebauliches Konzept erarbeitet. Die Bebauungsplanänderung hat daher das Ziel, II-geschossigen Wohnungsbau auf einer mindergenutzten Wohnbaufläche im bebauten Stadtteil Merkenich zu ermöglichen. Hierzu soll die straßenbegleitende Bebauung der Causemannstraße nach Süden abknickend entlang der Straße "Auf dem Alten Weerth" fortgeführt werden. Im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans sollen insgesamt 21 Wohneinheiten realisiert werden. Davon sollen im Gebäudeteil A neun Wohneinheiten errichtet werden – zu einem überwiegenden Teil wäre dieses Gebäude bereits vor der Planänderung baurechtlich realisierbar gewesen (circa sechs Wohnungen). Mit der Planänderung sollen im Gebäudeteil A drei zusätzliche Wohneinheiten und im Gebäudeteil B zwölf Wohneinheiten realisiert werden. Mit der Planänderung wird auf einem städtebaulich mindergenutztem Grundstück folglich Planungsrecht für 15 weitere neue Wohnungen geschaffen. Mit dem geplanten Vorhaben wird dem dringenden Wohnraumbedarf in der Stadt Köln und gleichzeitig dem städtebaulichen Ziel der Innenentwicklung Rechnung getragen. Dies entspricht dem Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen beizutragen. Die städtebauliche Nachverdichtung entspricht dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die geplante Nachverdichtung mit Wohnungsbau soll insgesamt zu einer Erneuerung und Fortentwicklung des Stadtteils Merkenich beitragen.  

Inhalte der Bebauungsplanänderung

Unter Berücksichtigung der erforderlichen Abstandsflächen zur südlich vorhandenen Wohnbebauung und unter Einhaltung der bereits zulässigen städtebaulichen Dichtewerte (GRZ 0,4, GFZ 0,8) sowie der maximal zulässigen zweigeschossigen, geschlossenen Bebauung, ist ein circa 40 m langer Fortsatz der überbaubaren Grundstücksflächen nach Südosten geplant. Zulässig sind hier bisher lediglich 14 m tiefe, zweigeschossige Wohngebäude in geschlossener Bauweise entlang der Causemannstraße auf im Mittel circa 50 m tiefen Grundstücken. Die erforderlichen und nachzuweisenden Stellplätze sind ausschließlich auf einer oberirdischen Stellplatzanlage im rückwärtigen Grundstücksteil vorgesehen. Die Erschließung der Stellplatzanlage für die bereits genehmigten und errichteten Wohngebäude Causemannstraße 5–7 erfolgt von der Causemannstraße; die Stellplätze des Wohngebäudes Causemannstraße 1–3 sollen von der Straße "Auf dem Alten Weerth" erschlossen werden. Die Erschließung des Gebäudekomplexes erfolgt über drei separate Hauseingänge. Der barrierefreie Zugang zu den Wohnungen ist durch jeweils einen Aufzug je Treppenhaus gewährleistet. Berücksichtigt werden in der Bebauungsplanänderung auch die Ausweisung erforderlicher Stellplätze sowie eine privaten Spielfläche für Kleinkinder im Innenhof.

Hinweise zum Verfahren

Zur Verwirklichung der Planungsabsicht ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich. Hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 7. Februar 2019 den Beschluss gefasst, das Bebauungsplanänderungsverfahren – Arbeitstitel: Causemannstraße in Köln-Merkenich, 3. Änderung – gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einzuleiten. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 27. März 2019 im Amtsblatt der Stadt Köln. Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen beim Stadtplanungsamt unterrichten und sich in der Zeit vom 4. bis 17. April 2019 zur Planung äußern. Im Rahmen der Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB wurde allerdings deutlich, dass im Bebauungsplanänderungsverfahren in Hinblick auf die räumliche Nähe des Plangebietes zu umliegenden Industriebetrieben insbesondere im Industriegebiet Köln-Niehl sowie im CHEMPARK Leverkusen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetztes zu beachten sind. Aus diesen Gründen ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch gemäß § 13a Absatz 1 Satz 5 Baugesetzbuch ausgeschlossen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat daher in seiner Sitzung am 28. Oktober 2021 beschlossen, das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 67549/04 von einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch auf das Vollverfahren – mit Umweltbericht und einschließlich einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in Ergänzung der bereits erfolgten Unterrichtung der Öffentlichkeit – umzustellen.  

Im weiteren Verfahren wird der Umweltbericht ergänzt. Folgende Gutachten liegen für die weitere Bebauungsplanausarbeitung vor:          

  • Artenschutzprüfung        
  • Verkehrsgutachten           
  • Schalltechnische Untersuchung          
  • Untersuchung zu Lichtimmissionen           
  • Gutachterliche Stellungnahme vor dem Hintergrund der Anforderung der Seveso-Thematik (zum Umfang der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen für den Fall eines Seveso-Ereignisses)
Aushangplakat
PDF, 7884 kb

Das bisherige Verfahren

Weitere Informationen

Telefonische Auskünfte erhalten Sie zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt unter den Telefonnummern 0221 / 221-22812 und 0221/221-23184 oder per E-Mail.

E-Mail an das Stadtplanungsamt
Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten
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