Teilaufhebung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 2. November 2016

Beschluss des Rates

Teilaufhebung des Bebauungsplans Nummer 74397/02 (66 II) für das Gebiet zwischen der Bergerstraße, in Verlängerung der Bergerstraße westwärts hinter den Grundstücken der Rathausstraße 1 bis 19 entlang bis an den Rhein, circa 230 Meter rheinabwärts, rechtwinklig auf die Hauptstraße, der Hauptstraße, der Steinstraße und den Deutzer Weg in Köln-Porz, wobei sich der Geltungsbereich der Teilaufhebung auf die Fläche östlich der KVB-Trasse zwischen Deutzer Weg und Bergerstraße beschränkt

Arbeitstitel: Bergerstraße in Köln-Porz

Auskunft

Plankammer, Zimmer 06.E 05

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster: Adresse und Öffnungszeiten

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