Teilaufhebung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 2. November 2016
Beschluss des Rates
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nummer 74397/02 (66 II) für das Gebiet zwischen der Bergerstraße, in Verlängerung der Bergerstraße westwärts hinter den Grundstücken der Rathausstraße 1 bis 19 entlang bis an den Rhein, circa 230 Meter rheinabwärts, rechtwinklig auf die Hauptstraße, der Hauptstraße, der Steinstraße und den Deutzer Weg in Köln-Porz, wobei sich der Geltungsbereich der Teilaufhebung auf die Fläche östlich der KVB-Trasse zwischen Deutzer Weg und Bergerstraße beschränkt
Arbeitstitel: Bergerstraße in Köln-Porz
Auskunft
Plankammer, Zimmer 06.E 05