Beendete erneute Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs

Veröffentlicht im Amtsblatt am 2. Dezember 2020

Ziel ist es, die Art der baulichen Nutzung festzusetzen.

Amtsblatt 95, 2. Dezember 2020
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Information zum Verfahren

© Stadt Köln

Erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 66450/05 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Moltkestraße, Bismarckstraße, Brüsseler Straße, nordöstliche Grenze der Grundstücke Brüsseler Straße 104, Bismarckstraße 38 und 27, östliche Grenze des Grundstücks Antwerpener Straße 16, nördliche Grenze der Grundstücke Antwerpener Straße 14 bis 4, nördliche und östliche Grenze des Grundstücks Antwerpener Straße 2, Antwerpener Straße, Brüsseler Straße, Genter Straße, Brabanter Straße, südliche und westliche Grenze des Grundstücks Brabanter Straße 3, westliche Grenze der Grundstücke Brabanter Straße 5 bis 7, südliche Grenze der Grundstücke Lütticher Straße 13 bis 45 und Brüsseler Straße 54, östliche Grenze der Grundstücke Brüsseler Straße 52 bis 48, östliche und südliche Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 46, südliche und westliche Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 47a, westliche Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 49, südliche Grenze der Grundstücke Lütticher Straße 51 bis 67 sowie östliche und südliche Grenze des Grundstücks Moltkestraße 56 in Köln-Neustadt/Nord

Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord

Das Belgische Viertel hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem der beliebtesten Kölner Wohngebiete, aber auch in ein angesagtes Szeneviertel entwickelt. Insbesondere ein verändertes Freizeitverhalten führte in den letzten Jahren dazu, dass der öffentliche Raum vermehrt als Treffpunkt und für ein geselliges Beisammensein in den Abendstunden genutzt wird, was zu stärkeren Konflikten mit den Anwohnern führte. Es besteht zudem das Risiko einer Zurückdrängung der Wohnnutzung zugunsten einer Umwandlung zu Gewerbe- oder Einzelhandelsflächen beziehungsweise zu Gastronomiebetrieben.

Ziel des einfachen Bebauungsplans ist es folglich, eine solche städtebauliche Fehlentwicklung zu verhindern. Es sollen einerseits die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die vorhandene Wohnnutzung zu schützen, zu erhalten und fortzuentwickeln. Andererseits sollen die im Sinne der besonderen Eigenart gebietsprägenden sowie im Einklang mit dem Schutzbedürfnis der Wohnfunktion stehenden gewerblichen Nutzungsstrukturen erhalten bleiben.

Die Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes gegenüber der ersten Offenlage im Zeitraum vom 22. Juli 2020 bis 4. September 2020 betreffen insbesondere die textlichen Festsetzungen 1.9 (Fremdkörperfestsetzungen), 2.2 (Auskragung von Erkern) und 4.1 (Dachbegrünung), die gestalterische Festsetzung 3. (Werbeanlagen) und die Hinweise. Die geänderten Teile werden in den ausgelegten Unterlagen im Einzelnen kenntlich gemacht.

Hinweis: Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt.

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 66450/05 mit Begründung erfolgte in der Zeit vom 10. bis 23. Dezember 2020 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.

Das Offenlageverfahren wurde wegen der aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie nur mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt.

Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung geprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.

Auskunft erhalten Sie beim Stadtplanungsamt