Veröffentlichung des Entwurfs einer Flächennnutzungsplanänderung

 

 

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. November 2024

Ziel ist es, eine Hotelnutzung festzusetzen.

Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme

Vom 5. Dezember 2024 bis 20. Januar 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Einsichtnahme

Wenn Sie die Unterlagen im Stadtplanungsamt einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:

Begründung
PDF, 2608 kb
Planurkunde Entwurf
PDF, 11109 kb

Umweltbezogene Informationen

Schalltechnische Untersuchung
PDF, 8793 kb
Verkehrsuntersuchung Mobilitätskonzept
PDF, 4352 kb
Artenschutzprüfung Stufe I
PDF, 1991 kb
Artenschutzprüfung Stufe I, Fortschreibung
PDF, 3825 kb
Artenschutzgutachten, planungsrelevante Arten
PDF, 2114 kb
Entwässerungs-und Starkregenkonzept
PDF, 12153 kb
Geotechnischer Bericht
PDF, 5540 kb
Geotechnischer Kurzbericht Parkplatz
PDF, 4514 kb
Baumbestandsbewertung mit Anlagen
PDF, 7518 kb
Grünordnungsplan
PDF, 7681 kb
Energiekonzept
PDF, 692 kb
Wasserschutzgebiete
PDF, 188 kb
Karte Abstand Störfallbetriebe
PDF, 703 kb
Biotoptypenkataster 2020
PDF, 489 kb
Auszug Landschaftsinformationssammlung Nordrhein-Westfalen
PDF, 4935 kb
Klimaatlas EU (Europäische Union)-Kenngrößen
PDF, 810 kb
Bodenkarte Bodenhaupttypen
PDF, 591 kb
Bodenkarte schutzwürdige Böden
PDF, 1006 kb
Hochwassergefahrenkarte 11-90
PDF, 165 kb
Hochwassergefahrenkarte 12-90 extrem
PDF, 165 kb
Planungshinweiskarte Wärmebelastung
PDF, 228 kb

Umweltrelevante Stellungnahmen

Bezirksregierung Köln, Denkmalschutz
PDF, 571 kb
Stellungnahme der Öffentlichkeit
PDF, 891 kb
Stadt Köln, Amt Für Landschaftspflege Und Grünflächen
PDF, 959 kb
Stadt Köln, Bauverwaltungsamt, Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau, Amt für Straßen- und Radwegebau
PDF, 2624 kb
Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung, Kampfmittelbeseitigung
PDF, 2492 kb
Stadt Köln, Sportamt
PDF, 439 kb
Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt
PDF, 212 kb
Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Umweltprüfung
PDF, 37 kb
Straßen NRW (Nordrhein-Westfalen)
PDF, 319 kb

Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Stellungnahme 

Ihre Stellungnahme können Sie über unser Online-Formular abgeben: 

Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf Auslegung Bauleitplan 

Text der Veröffentlichung im Amtsblatt

© Stadt Köln

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Der circa 4,5 Hekatar große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Chorweiler, Stadtteil Chorweiler.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt:

  • im Norden durch die angrenzenden Grün- und landwirtschaftlich genutzten Freiflächen,
  • im Osten durch die Neusser Landstraße,
  • im Süden durch die Merianstraße,
  • im Westen durch die Bezirkssportanlage Chorweiler. 

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung ist die Erweiterung des Freizeitbadkomplexes Aqualand durch den Bau eines Hotels mit circa 150 Zimmern. Das Hotel soll vorrangig zur Unterbringung von Gästen des Freizeitbades dienen. Das städtebauliche Konzept sieht vor, das Hotelgebäude auf der bereits vorhandenen und dem Aqualand angegliederten Parkplatzfläche zu errichten. Der ruhende Verkehr für die Besucher des Freizeitbades und des Hotels soll in einem Parkhaus untergebracht werden, welches nordwestlich des Hotels errichtet werden soll. Die bestehenden Gebäude und Freiflächen des Freizeitbades sollen zudem in ihrem Bestand gesichert werden und im Rahmen ihrer Nutzung als Freizeitbad Umbau- und Erweiterungsspielräume erhalten. Der Standort des Freizeitbades soll durch diese Erweiterung gestärkt werden.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Ergänzung des Freizeitbades durch eine Hotelnutzung zu schaffen und den derzeitigen Bestand planungsrechtlich zu sichern soll im Flächennutzungsplan (FNP) ein "Sonstiges Sondergebiet" gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad und Hotel" dargestellt werden.

Die 242. Änderung des FNP wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand" durchgeführt.  

Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme

Der Entwurf der 242. Änderung des FNP "Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand" in Köln-Chorweiler mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 5. Dezember 2024 bis 20. Januar 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.  

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221 / 221-35740 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.  

Stellungnahmen

Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.  

Arten umweltbezogener Informationen

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • eine schalltechnische Untersuchung zu den Einwirkungen und Auswirkungen des Verkehrs- und Anlagenlärms durch den geplanten Hotelneubau mit Parkhaus
  • eine Verkehrs- und Mobilitätsuntersuchung zum geplanten Hotelneubau mit Parkhaus
  • zwei Artenschutzprüfungen (ASP) der Stufe I sowie eine Fortschreibung der Artenschutzprüfung Stufe I zu den Auswirkungen des geplanten Hotelneubaus mit Parkhaus auf wildlebende Tierarten
  • ein Entwässerungs- und Starkregenkonzept mit Wasserbilanz
  • ein geotechnischer Bericht sowie ein geotechnischer Kurzbericht zu den Untergrundverhältnissen im Bereich des geplanten Hotelneubaus mit Parkhaus
  • ein Grünordnungsplan (GOP) zu vorhandenen und geplanten Biotopen einschließlich Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
  • eine Baumbestandsbewertung im Bereich des geplanten Hotelneubaus mit Parkhaus
  • eine Beschreibung des Energiekonzeptes des geplanten Hotelneubaus
  • ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst:
    Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden; Wasser, hier Oberflächenwasser und Grundwasser, Luft, hier Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung - hier Lärm, Altlasten, Erschütterungen -, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz, Darstellungen von sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
  • es liegen umweltrelevante Stellungnahmen vor.

Köln, den 12. November 2024
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung  
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-35740

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail

Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung