Veröffentlichung des Entwurfs einer Flächennnutzungsplanänderung
Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. November 2024
Ziel ist es, eine Hotelnutzung festzusetzen.
Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 5. Dezember 2024 bis 20. Januar 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Wenn Sie die Unterlagen im Stadtplanungsamt einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:
Umweltbezogene Informationen
Umweltrelevante Stellungnahmen
Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie über unser Online-Formular abgeben:
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Der circa 4,5 Hekatar große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Chorweiler, Stadtteil Chorweiler.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt:
- im Norden durch die angrenzenden Grün- und landwirtschaftlich genutzten Freiflächen,
- im Osten durch die Neusser Landstraße,
- im Süden durch die Merianstraße,
- im Westen durch die Bezirkssportanlage Chorweiler.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist die Erweiterung des Freizeitbadkomplexes Aqualand durch den Bau eines Hotels mit circa 150 Zimmern. Das Hotel soll vorrangig zur Unterbringung von Gästen des Freizeitbades dienen. Das städtebauliche Konzept sieht vor, das Hotelgebäude auf der bereits vorhandenen und dem Aqualand angegliederten Parkplatzfläche zu errichten. Der ruhende Verkehr für die Besucher des Freizeitbades und des Hotels soll in einem Parkhaus untergebracht werden, welches nordwestlich des Hotels errichtet werden soll. Die bestehenden Gebäude und Freiflächen des Freizeitbades sollen zudem in ihrem Bestand gesichert werden und im Rahmen ihrer Nutzung als Freizeitbad Umbau- und Erweiterungsspielräume erhalten. Der Standort des Freizeitbades soll durch diese Erweiterung gestärkt werden.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Ergänzung des Freizeitbades durch eine Hotelnutzung zu schaffen und den derzeitigen Bestand planungsrechtlich zu sichern soll im Flächennutzungsplan (FNP) ein "Sonstiges Sondergebiet" gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad und Hotel" dargestellt werden.
Die 242. Änderung des FNP wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand" durchgeführt.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf der 242. Änderung des FNP "Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand" in Köln-Chorweiler mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 5. Dezember 2024 bis 20. Januar 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221 / 221-35740 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Arten umweltbezogener Informationen
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- eine schalltechnische Untersuchung zu den Einwirkungen und Auswirkungen des Verkehrs- und Anlagenlärms durch den geplanten Hotelneubau mit Parkhaus
- eine Verkehrs- und Mobilitätsuntersuchung zum geplanten Hotelneubau mit Parkhaus
- zwei Artenschutzprüfungen (ASP) der Stufe I sowie eine Fortschreibung der Artenschutzprüfung Stufe I zu den Auswirkungen des geplanten Hotelneubaus mit Parkhaus auf wildlebende Tierarten
- ein Entwässerungs- und Starkregenkonzept mit Wasserbilanz
- ein geotechnischer Bericht sowie ein geotechnischer Kurzbericht zu den Untergrundverhältnissen im Bereich des geplanten Hotelneubaus mit Parkhaus
- ein Grünordnungsplan (GOP) zu vorhandenen und geplanten Biotopen einschließlich Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
- eine Baumbestandsbewertung im Bereich des geplanten Hotelneubaus mit Parkhaus
- eine Beschreibung des Energiekonzeptes des geplanten Hotelneubaus
- ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst:
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden; Wasser, hier Oberflächenwasser und Grundwasser, Luft, hier Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung - hier Lärm, Altlasten, Erschütterungen -, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz, Darstellungen von sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) - es liegen umweltrelevante Stellungnahmen vor.
Köln, den 12. November 2024
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-35740
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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