Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. September 2017

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Wohnen und Gewerbe zu schaffen.

Geltungsbereich
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Städtebauliches Konzept
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Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterungen

Information zum Verfahren

Im Stadtteil Porz-Wahn, Stadtbezirk Porz, wird eine zurzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich der Straße Am Bahnhof, im Osten begrenzt durch die Frankfurter Straße, im Westen durch die Poststraße und im Süden durch die bestehende Wohnbebauung am Peter-Joseph-Schumacher-Weg zu einer gemischten Nutzung aus Wohnen und Gewerbe städtebaulich entwickelt.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 6. Juli 2017 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten und auf Grundlage eines städtebaulichen Planungskonzeptes die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Zentraler Gedanke für die Planung ist eine städtebauliche Arrondierung der bestehenden Ortsrandbebauung Porz-Wahn. Die geplante gemischt genutzte dreigeschossige Bebauung orientiert sich an den Verläufen der Straße Am Bahnhof sowie der Frankfurter Straße. Die Umgebung wird durch den westlich liegenden DB-Bahnhof Wahn geprägt. Im Norden, westlich der Gleistrasse, befindet sich die Kläranlage Wahn. Zur Frankfurter Straße hin wird das Ortsbild durch eine ein- bis zweigeschossige Einfamilienhausbebauung geprägt. Südlich des Plangebiets grenzt eine zweigeschossige Reihenhausbebauung entlang des Peter-Joseph-Schumacher-Wegs an. Ziel ist es, das Grundstück einer Mischnutzung, bestehend aus Büro- und Dienstleistungsangeboten sowie Wohnungsbau, zuzuführen. Insgesamt werden auf einer Geschossfläche von 2.500 Quadratmetern 30 Wohneinheiten umgesetzt, davon 100 Prozent im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Die gewerblichen Bereiche umfassen eine Bruttogeschossfläche von circa 2.100 Quadratmeter.

Für die Verwirklichung der städtebaulichen Zielsetzung besteht daher ein Planerfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne von § 1 Absatz 3 (Baugesetzbuch) BauGB. Es ist beabsichtigt, das Verfahren gemäß § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) durchzuführen.

Das städtebauliche Planungskonzept haben wir am 10. Oktober 2017, 19 Uhr in der Eltzhof Gastronomie & Veranstaltungs GmbH, Sankt-Sebastianus-Straße 10, 51147 Köln, öffentlich vorgestellt. Interessierte konnten sich zum städtebaulichen Planungskonzept äußern.

Weitere Informationen

Stadtplanungsamt
Das Amtsblatt der Stadt