Beendete Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs

 

Veröffentlicht im Amtsblatt am 30. Oktober 2024

Ziel ist es, Flächen für Wohnungen, öffentliche Grünflächen, eine Schule, eine Kindertagesstätte und Einzelhandel zu schaffen.

Informationen zur beendeten Veröffentlichung

Vom 7. November bis 9. Dezember 2024 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

 

Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das circa 8,3 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Porz, Stadtteil Urbach. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Schubertstraße und den Friedhofsparkplatz
  • im Osten durch einen Wald-Saum
  • im Süden durch die westlichen und östlichen Ausläufer der Kennedystraße (L 84) mit der südlich gelegenen Josef-Broicher-Straße und
  • im Westen durch die Straße Im Falkenhorst

sowie hinsichtlich einer extern festgesetzten Ausgleichsfläche im Bereich Köln-Porz-Libur, Gemarkung Libur, Flur 1, Flurstück 319. 

© Stadt Köln

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung, mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01. Februar 2024 mit der Erweiterung des Geltungsbereiches, ist es, ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit circa 200-210 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern, öffentliche Grünflächen in Form eines Spielplatzes sowie Parkanlage, Planungsrecht für eine weiterführende Schule (SEKI 6 / SEKII 8-zügig) im südlichen Bereich des Plangebietes sowie eine Kindertagesstätte im nördlichen Bereich und einen in die Wohnbebauung integrierten kleinflächigen Einzelhandel (ca. 300 ) festzusetzen.

 

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22806

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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