Beendete Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 18. September 2024

Ziel der Planung ist es, Wohnbebauung und ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertageseinrichtung, Spielflächen) festzusetzen.

Informationen zur beendeten Veröffentlichung

Vom 26. September bis 31. Oktober 2024 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 72453/02, Arbeitstitel Olpener Straße 248-252 in Köln-Höhenberg wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht. 

Rechtsgrundlage 

§ 3 Absatz 2, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich  

Das ca. 1,3 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Kalk, Stadtteil Höhenberg.  

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Olpener Straße, 
  • im Osten durch die Hinterlandbebauung an der Schleuter Straße 
  • im Süden durch eine Kleingartenanlage an der Lustheider Straße und 
  • im Westen durch das im Hinterland unbebaute bewaldete Grundstück der Olpener Straße 246.

Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.

Anlass und Ziele der Planung    

Ziel der Planung ist es, eine drei- bis fünfgeschossige (inklusive Staffelgeschosse) Mehrfamilienhausbebauung mit 8 Häusern (circa 120 Wohneinheiten), davon 30% als öffentlich geförderter Wohnungsbau, sowie eine viergruppige Kindertagesstätte zu entwickeln. Das Gebäude entlang der Olpener Straße sowie das südlich gelegene Punkthaus werden durch eine eingeschossige Bebauung miteinander verbunden. In dem Verbindungsbauwerk sowie im Erdgeschoss des Vorderhauses und des Punkthauses befindet sich die geplante viergruppige Kindertagesstätte. Das Plangebiet liegt im Versorgungsgebiet des Stadtteilzentrums Höhenberg, Olpener Straße, im Grenzbereich zu den Stadtteilzentren Vingst, Ostheimer Straße und Ostheim, Rösrather Straße/Frankfurter Straße. Die Versorgung des Plangebietes ist damit ausreichend gesichert    

Hinweis:  

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33120

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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