Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 22. Januar 2025
Ziel der Planung ist es, ein urbanes und lebendiges Quartier mit Wohnen und einer öffentlich zugänglichen Grünanlage mit Kinderspielplatz, zukunftsfähigen gewerblichen Nutzungen, Mobilitätsangeboten, einem Lebensmittelmarkt sowie kulturellen und sozialen Einrichtungen zu entwickeln.
Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 30. Januar bis 7. März 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Wenn Sie die Unterlagen im Stadtplanungsamt einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:
Umweltbezogene Informationen
Umweltrelevante Stellungnahmen
Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie am Ende dieser Seite.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie über unser Online-Formular abgeben:
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 2,7 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Mülheim, Stadtteil Dellbrück.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch den Park & Ride Parkplatz des S-Bahnhofes Dellbrück sowie der Möhlstraße
- im Osten durch das angrenzende Gewerbegebiet
- im Süden durch die Bergisch Gladbacher Straße und
- im Westen durch die Möhlstraße.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, ein urbanes und lebendiges Quartier mit Wohnen und einer öffentlich zugänglichen Grünanlage mit Kinderspielplatz, zukunftsfähigen gewerblichen Nutzungen, Mobilitätsangeboten, einem Lebensmittelmarkt sowie kulturellen und sozialen Einrichtungen zu entwickeln.
Einsichtnahme
Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 75501/02 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 30. Januar 2025 bis 7. März 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221 / 221-33120 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Arten umweltbezogener Informationen
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zur Quartiersentwicklung Möhl Areal in 51069 Köln Dellbrück
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zur Quartiersentwicklung Möhl-Areal in Köln-Dellbrück - "Ideenteil"
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 2) zur Quartierentwicklung Möhl-Areal in 51069 Köln–Dellbrück
- Biotoptypenkartierung – "Ideenteil"
- Baumkontrolle
- Grünordnungsplan zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75501/02, Möhl Areal in Köln-Dellbrück
- Zusammenfassende Darstellung zu Baugrund und Umwelt
- Hydrologisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser in den Untergrund
- Regenwasserkonzept
- Entwässerungs- und Starkregenkonzept mit Wasserbilanzierung
- Luftschadstoffuntersuchung für das Bebauungsplanverfahren 75501/02 Möhl-Areal in Köln-Dellbrück
- Geruchsimmissionsprognose zu den Auswirkungen eines Lackierbetriebes auf die Planungen zum Möhl Areal in Köln-Dellbrück
- Abschätzung der Geruchsimmissionen durch die Tischlerei Manufact auf das Plangebiet zum Bebauungsplan Möhl-Areal in Köln-Dellbrück
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan für das Möhl-Areal in Köln-Dellbrück
- Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren Möhl-Areal in Köln-Dellbrück
- Mobilitätskonzept zum Bebauungsplanverfahren Möhl-Areal in Köln-Dellbrück
- Ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst:
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden; Wasser, hier Oberflächenwasser und Grundwasser, Luft, hier Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung - hier Lärm, Altlasten, Erschütterungen -, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz, Darstellungen von sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen).
Köln, den 14. Januar 2025
De Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33120
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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