Veröffentlichung eines Flächennutzungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 5. März 2025
Ziel der Planung ist es, ein gemischt genutztes Quartier festzusetzen, das neue Wohnungen mit 30 Prozent öffentlicher Förderung und nicht wesentlich störendes Gewerbe inklusive eines Lebensmittelmarktes ermöglicht.
Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 13. März bis 14. April 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadtplanungsamt zu den Öffnungszeiten einzusehen.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:
Gutachten
Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie über unser Online-Formular abgeben:
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Der circa 10 Hektar große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Mülheim, Stadtteil Dellbrück. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt:
- im Norden durch die S-Bahn-Linie und die Stellplatzflächen des S-Bahnhofs,
- im Osten durch die Eschenbruchstraße,
- im Süden durch die Bergisch Gladbacher Straße (B 506),
- im Westen durch die Möhlstraße.
Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, eine langfristige Entwicklung hin zu einem gemischt genutzten urbanen Quartier mit einem eigenständigen Charakter zu ermöglichen, in dem Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe gemindert oder vermieden werden und eine städtebauliche Aufwertung durch eine durchgängige Durchwegung und ein durchgängiges Grünkonzept entstehen kann.
Innerhalb dieser langfristig angelegten Entwicklung besteht weiterhin Raum für einen vielfältigen Nutzungsmix, wie er heute bereits den Bereich prägt. Hierunter fällt auch die Weiterentwicklung als zeitgemäßer Einzelhandelsstandort innerhalb des Stadtteilzentrums, Dellbrücker Hauptstraße.
Es soll eine schrittweise Entwicklung des Gesamtareals ermöglicht werden, in der zuerst das sogenannte "Möhl-Areal" zur Umsetzung gelangt.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf der 238. Änderung des Flächennutzungsplans, Arbeitstitel: "Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 13. März 2025 bis 14. April 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09 A 05a (Gebäuderiegel A/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zu folgenden allgemeinen Sprech- und Verkehrszeiten möglich: Montag bis Donnerstag, 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
Für eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-23960 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Arten umweltbezogener Informationen
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zur Quartiersentwicklung "Möhl Areal" in 51069 Köln Dellbrück
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zur Quartiersentwicklung "Möhl-Areal" in Köln-Dellbrück - "Ideenteil"
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 2) zur Quartierentwicklung "Möhl-Areal" in 51069 Köln–Dellbrück
- Biotoptypenkartierung
- Baumkontrolle
- Grünordnungsplan zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 75501/02, Möhl Areal in Köln-Dellbrück
- Zusammenfassende Darstellung zu Baugrund und Umwelt
- Hydrologisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser in den Untergrund
- Regenwasserkonzept
- Entwässerungskonzept- und Starkregenkonzept mit Wasserbilanzierung
- Luftschadstoffuntersuchung für das Bebauungsplanverfahren 75501/02 "Möhl-Areal in Köln-Dellbrück" ·
- Geruchsimmissionsprognose zu den Auswirkungen eines Lackierbetriebes auf die Planungen zum Möhl Areal in Köln-Dellbrück
- Abschätzung der Geruchsimmissionen durch die Tischlerei Manufact auf das Plangebiet zum Bebauungsplan "Möhl-Areal" in Köln-Dellbrück
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan für das Möhl-Areal in Köln-Dellbrück
- Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren Möhl Areal in Köln-Dellbrück
- Mobilitätskonzept zum Bebauungsplanverfahren Möhl-Areal in Köln-Dellbrück
- FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (Stufe 1) zum Thielenbruch
- Ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden; Wasser, hier Oberflächenwasser und Grundwasser, Luft, hier Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung - hier Lärm, Altlasten, Erschütterungen -, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz, Darstellungen von sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen).
Köln, den 20. Januar 2025
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-23960
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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