Beendete erneute Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs  

Veröffentlicht im Amtsblatt am 11. September 2024

Ziel ist es, durch die Neuaufstellung des vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Ergänzungen und zeitgemäße Weiterentwicklung des Areals zu schaffen.

Informationen zur beendeten Veröffentlichung

Vom 19. September bis 4. Oktober 2024 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 69472/01, Arbeitstitel Lindgens-Areal in Köln Mülheim wird erneut zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.  

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung 

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das circa 5,2 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Mülheim, Stadtteil Mülheim.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Fußgängerbrücke über das Hafenbecken (Katzenbuckel)
  • im Osten durch die Deutz-Mülheimer Straße
  • im Süden durch den Auenweg und 
  • im Westen durch den Rheinboulevard bzw. den Mülheimer Hafen.

Anlass und Ziele der Planung sowie der erneuten Veröffentlichung

Ziel der Planung ist es, durch die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ergänzung und zeitgemäße Weiterentwicklung des von großen Solitärbauten und Industriehallen geprägten Areals, unter weitestgehendem Erhalt des alten Gebäudebestands, zu schaffen.

Entsprechend dem Flächennutzungsplan wird ein Gewerbegebiet und Urbanes Gebiet festgesetzt. Weiterhin für die 6-gruppige Kindertagesstätte eine Fläche für Gemeinbedarf.

Es sind 406 Wohneinheiten, davon ein Teil geförderter Wohnungsbau, neben den Büro- und Gewerbeflächen in einer Größenordnung von ca. 41.700 qm vorgesehen.

Mit dem geplanten Hochpunkt Ecke Hafenstraße/Auenweg entsteht ein öffentlich gestalteter Platz mit Gastronomie sowie Einkaufsmöglichkeiten.

Die fußläufige Durchquerung zum Rheinboulevard, die Erschließung aber auch die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes sowie der Umgang mit dem Hochwasser werden planungsrechtlich gesichert.

Die erneute Veröffentlichung erfolgt aufgrund folgender wesentlicher Änderungen:

  • Die fehlende Darstellung der Ausbreitung Gewerbelärm bei nicht vorhandenem Gebäude im Lärmgutachten (Seite 71, die Abbildung 12-6, Beurteilungspegel beim Fehlen der Gebäude in Baufeld 5.5) wurde ergänzt.
  • Die fehlenden Anlagen im Verkehrsgutachten "Verkehrsgutachten Anlagen Teil 2 mit den Anlagen ab 7.1" wurden ergänzt.
  • Der Grünordnungsplan und die als Anlage beigefügte Planungsrechtliche Sicherung schützenswerter Bäume wurden überarbeitet bzw. konkretisiert.
  • Die Straßenbegrenzungslinien und die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung an der Deutz-Mülheimer Straße wurden geringfügig verschoben.
  • redaktionelle Änderungen der Fachdienststellen und Träger öffentlicher Belange aus der Veröffentlichung (30. November 2023 – 12. Januar 2024) wurden aufgenommen und eingearbeitet
  • die Begründung sowie der Umweltbericht wurden entsprechend der Änderungen und Ergänzungen angepasst.

 

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33120

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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