Veröffentlichung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. Februar 2025

Ziel der Planung ist es, Wohnbebauung, öffentliche Grünflächen (Spielplatz), kulturelle Nutzung und eine Kindertageseinrichtung festzusetzen.

Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme

Vom 6. März bis 7. April 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Einsichtnahme

Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadtplanungsamt zu den Öffnungszeiten einzusehen. 

Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:

 

Begründung
PDF, 591 kb
Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Blatt 1
PDF, 7013 kb
Vorhaben- und Erschließungsplan, Blatt 2
PDF, 7881 kb
textliche Festsetzungen
PDF, 284 kb

Gutachten

1Artenschutzprüfung Stufe 2
PDF, 2280 kb
Gegenüberstellung Bestand - Planbiotoptypen
PDF, 2252 kb
Umwelttechnische Untersuchungen
PDF, 5521 kb
Baugrundgutachten
PDF, 4461 kb
Starkregenvorsorge
PDF, 200 kb
Entwässerung
PDF, 3527 kb
Klimagutachten
PDF, 6257 kb
Verkehrsgutachten
PDF, 7500 kb
Schallgutachten
PDF, 17014 kb
Luftschadstoffe
PDF, 5401 kb
Erschütterungsgutachten
PDF, 4909 kb
Ergänzende Stellungnahme zum Erschütterungsgutachten
PDF, 98 kb
Ergänzende Stellungnahme zu den Luftschadstoffen
PDF, 710 kb
Übersicht elektrisch magnetische Wechselfelder im Bereich Kasernenstrasse
PDF, 5424 kb
Abstand Leitungsmasten
PDF, 2828 kb
Besonnungsstudie
PDF, 4496 kb
Ergänzende Stellungnahme zur Besonnungsstudie
PDF, 6598 kb
Kurzbericht zum Energiekonzept
PDF, 808 kb
Abstandsflächen
PDF, 15397 kb
Lageplan Freianlagen
PDF, 9798 kb

Umweltbezogene Stellungnahmen

Zusammenfassung der umweltbezogenen Stellungnahmen
PDF, 25352 kb

Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie am Ende dieser Seite.

Stellungnahme 

Ihre Stellungnahme können Sie über unser Online-Formular abgeben:

Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf Auslegung Bauleitplan 

Text der Veröffentlichung im Amtsblatt

© Stadt Köln

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich  

Das circa 0,74 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Kalk, Stadtteil Kalk.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt       

  • im Norden durch die Kalker Hauptstraße        
  • im Osten durch die Gleisanlage der Deutschen Bahn AG       
  • im Süden durch ein Gewerbegebiet      
  • im Westen durch die angrenzende Bebauung der Zechenstraße.

Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.  

Anlass und Ziele der Planung  

Ziel der Planung ist es, ein städtisches Wohnquartier mit circa 128 Wohnungen zu entwickeln. Neben 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau, einer Kindertagesstätte und einem öffentlichen Spielplatz soll die vorhandene kulturelle Nutzung weiterhin ermöglicht werden.  

Hinweis

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.      

Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme  

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 71453/02 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 6. März 2025 bis 7. April 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09 A 05a (Gebäuderiegel A/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zu folgenden allgemeinen Öffnungszeiten möglich:  

Montag bis Donnerstag, 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr.  

Für eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-33120 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.

Stellungnahmen  

Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Köln, den 18.Februar 2025
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter

Beschlussvorlage des Stadtentwicklungsausschusses

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33120

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail