Beendete Veröffentlichung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. Februar 2025
Ziel der Planung ist es, Wohnbebauung, öffentliche Grünflächen (Spielplatz), kulturelle Nutzung und eine Kindertageseinrichtung festzusetzen.
Informationen zur beendeten Veröffentlichung
Vom 6. März bis 7. April 2025 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.
Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 0,74 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Kalk, Stadtteil Kalk.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Kalker Hauptstraße
- im Osten durch die Gleisanlage der Deutschen Bahn AG
- im Süden durch ein Gewerbegebiet
- im Westen durch die angrenzende Bebauung der Zechenstraße.
Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, ein städtisches Wohnquartier mit circa 128 Wohnungen zu entwickeln. Neben 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau, einer Kindertagesstätte und einem öffentlichen Spielplatz soll die vorhandene kulturelle Nutzung weiterhin ermöglicht werden.
Hinweis
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33120
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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